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Im Namen der STADT MONTABAUR
j Ergänzungsbiatt Nr.
OruckMcn« Nf. (ggf. N»cfltf«g»*rm«rtO
| Oatum
1
71/1995
Außerdem ist die Befreiung städtebaulich vertretbar / nich t v er t re tbar und die Grundzüge der Planung werden borührt -7 nicht berührt^ OüD- üllA
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Letztlich ist zu beachten. daß_ - iiL-der-'fiäheren Umgebung bereits vergleichbaren Abweichungen mit__Ä»t*Frfechender Präzedenswirkung zugestimmt / nicht zugestimmt »ardeT
2. Die Erschließung ist gesichert / nicht - gesi e he rt- . -
3. Die nach der Stellplatzverordnung erforderlichen HO Stellplätze werden
auf dem Baugrundstück selbst in vollem Umfange 7 fe e- i 4 «oiae mit - - Stel l
p lä t ze n / nieh t- nachgewiesen.
4. Die Ausschüsse stimmen der Ablösun 2 _j£o»--rnsgesamt _ Stellplätzen zu
den in der zur Zeit gül£jj3Äfi-'S5tzung nach § 45 IV LBauO festgelegten Konditionen zu / nicht-SuT
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen - nicht •- zu
erteilen.
FontaUung
&?«uung«bUtt

