3'3C;e* T, 5eSC:‘i'e'Cu , "3
Die Firma Wolf-Kartonagen hat bereits im Jahre 1990 ihr Interesse am Kauf städtischer Grundstücke in der Gemarkung Eigendorf in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Fabrikationsgebäude zwecks Erweiterung der Fabrikationshallen bekundet. Zur Disposition standen bei den damaligen Verhandlungen Teilflächen der Parzellen 175 bis 180 in einer Größenordnung von ca. 1.800 m 2 . Neben der Erweiterung der Betriebsflächen sollten zudem bessere Anfahrts- und Rangiermöglichkeiten insbesondere für Lkw mit Anhänger über eine Verbreiterung des vorhandenen Wirtschaftsweges und der Schaffung eines Wendehammers erreicht werden.
Der Haupt- und Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 6.11.1990 (Vorlage Nr. 224/90) dem Antrag der Firma Wolf nicht zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, weitere Verhandlungen mit der Firma Wolf zu führen.
Ein Antrag, den in der Sitzung vom 6.11.1990 festgelegten Kaufpreis (30,50 DM/m 2 ) im Falle eines Ankaufes durch die Firma Wolf zu reduzieren, wurde ebenfalls abgelehnt.
Mit Schreiben vom 8.3.1995, das in Kopie nebst Anlage beigefügt ist, bekräftigt die Firma Wolf nunmehr ihre Kaufwünsche. Die Firma Wolf hat ihre konkreten Kaufwünsche in einem Lageplan dargestellt und folgende in einem Kaufvertrag aufzunehmende Regelungen akzeptiert:
- Die Stadt Montabaur veräußert eine noch zu vermessende Teil fläche von den Grundstücksparzellen 175 bis 181 sowie eine noch zu vermessende Teil fläche der Wegeparzelle 10 in einer Gesamtgröße von ca. 5.000 m 2 , wie in beiliegendem Plan gekennzeichnet. Der Kaufpreis beträgt 30,50 DM/m 2 .
- Der zur Zeit noch genutzte Feldweg (Parzelle 10) muß an den Rand des Grundstückes auf die der Stadt verbleibenden Grundstüeksflächen verlegt werden, wie in beiliegendem Plan gekennzeichnet. Die Kosten für die Verlegung des Weges müssen von der Firma Wolf übernommen werden. Das neue Wegetei1 stück ist unter der Leitung des Bauamtes der Verbandsgemeinde Montabaur zu verlegen bzw. auszubauen. Die Verlegung des Weges muß vor Beginn einer Nutzung der angekauften Flächen erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird ein entsprechendes Geh- und Fahrrecht durch die Firma Wolf eingeräumt.
Sämtliche aus dem Vertragsgeschäft entstehende Nebenkosten einschl. der Vermessungskosten, auch für die Neueinmessung des umgelegten Wirtschaftsweges und evtl, anfallende Erschließungskosten müssen ebenfalls von der Firma Wolf getragen werden.
Aufgrund der langwierigen Verhandlungen mit der Firma Wolf hat die Stadt in 1994 die zur Zeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen neu verpachtet. Eine evtl, vom Pächter geltend gemachte Entschädigung für die vorzeitige Aufgabe der Flächen und evtl, bereits begonnener Bearbeitungsvorgänge müssen von der Firma Wolf ebenfalls getragen werden.
Finanzielle Auswirkungen?
Fortsetzung
Erganzungsolait
Nr.
1 Ja’
I | Nein
i Veranschlagung
I
m Verwaltung*- •_nausnait
f 1 19
im Vermogens- hausnait
Nein
R
noch verfügbar DM Ja, mit DM
Haüshaitssteiie
(Dr. [Possel-Dölken)
Bürgermeister
5.4.1995

