VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABAUR
Beschlußvcnage
Im Namen der Stadt Montabaur
Anlage Nr. 12 zur Niederschrift
öffentlich
,— nicht- I x! öffentlich
Abt./Az .: Datum
IV/3 610.613 I Fri/Ge/He 12.4.1995
Drvickaacha Nr. (ggf. Nacntrigverr-ario
100/1995
o Baratungsfolge
O Sitzungstarmm '
Haupt- und Finanzausschuß
26.4.1995
.
Stadtrat
26.4.1995
SatreH
Bodenordnung im Bereich Tiefgarage Süd/Biergasse - Grundstück Hufen, Biergasse 5, Flur 51, Flurstück 160 und Flur 17, Flurstück 3204 -
BaacniuSvorscrilag
Der Stadtrat beschließt, den Ankauf des Grundstückes Flur 51, Flurstück 160, Größe 35 m 2 , Biergasse 5 und des Hofes Flur 17, Flurstück 3204, Größe 25 m z von Herrn Hermann Hufen zu folgenden Bedingungen durchzuführen:
Der Kaufpreis beträgt
für das Grundstück Flur 51, Flurstück 160 105.000,-- DM
für das Grundstück Flur 17, Flurstück 3204 8.400,— DM
insgesamt 113.400,-- DM
Der Kaufpreis ist nach Eintragung einer Eigentumsvormerkung im Grundbuch zu entrichten. Besitz, Nutzung und Lasten von der Parzelle Flur 17, Flurstück 3204 gehen am 1.6.1995 über, für die Parzelle Flur 51, Flurstück 160 nach Zahlung des Kaufpreises, jedoch spätestens am 1.8.1995.
Sonstige Nebenentschädigungen werden nicht bezahlt.
Herr Hufen kann das Wohnhaus ohne den Abstellplatz zu einem Preis von ! 300,-- DM/Monat mieten, sofern er dies will. Dieses Mietrecht wird ihm | auf Lebenszeit zugesichert.
Mit der Abwicklung des Grundstücksgeschäftes wird der Sanierungsträger beauftragt.
Beratungsergebnis
Gramiu^
Sfadtrcd nOuyabctur
Sitzung am ^ | TOe^7 * i
1 »M r) '
Y Ein '
/\; stimmig
Mit
Stimmen-
mehrheit
Ja Nein
o?D C>
Enthaltung
/i
■■ ■ 1 — 1 11 —f
Ab-
Laut weichender
Beschluß- _Beschluß
yj Vorschlag j (Rückseite)
j
j

