Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABAUR

Beschlußvcnage

Im Namen der Stadt Montabaur

Anlage Nr. 12 zur Niederschrift

öffentlich

, nicht- I x! öffentlich

Abt./Az .: Datum

IV/3 610.613 I Fri/Ge/He 12.4.1995

Drvickaacha Nr. (ggf. Nacntrigverr-ario

100/1995

o Baratungsfolge

O Sitzungstarmm '

Haupt- und Finanzausschuß

26.4.1995

.

Stadtrat

26.4.1995

SatreH

Bodenordnung im Bereich Tiefgarage Süd/Biergasse - Grundstück Hufen, Biergasse 5, Flur 51, Flurstück 160 und Flur 17, Flurstück 3204 -

BaacniuSvorscrilag

Der Stadtrat beschließt, den Ankauf des Grundstückes Flur 51, Flurstück 160, Größe 35 m 2 , Biergasse 5 und des Hofes Flur 17, Flurstück 3204, Größe 25 m z von Herrn Hermann Hufen zu folgenden Bedingungen durchzu­führen:

Der Kaufpreis beträgt

für das Grundstück Flur 51, Flurstück 160 105.000,-- DM

für das Grundstück Flur 17, Flurstück 3204 8.400, DM

insgesamt 113.400,-- DM

Der Kaufpreis ist nach Eintragung einer Eigentumsvormerkung im Grundbuch zu entrichten. Besitz, Nutzung und Lasten von der Parzelle Flur 17, Flur­stück 3204 gehen am 1.6.1995 über, für die Parzelle Flur 51, Flurstück 160 nach Zahlung des Kaufpreises, jedoch spätestens am 1.8.1995.

Sonstige Nebenentschädigungen werden nicht bezahlt.

Herr Hufen kann das Wohnhaus ohne den Abstellplatz zu einem Preis von ! 300,-- DM/Monat mieten, sofern er dies will. Dieses Mietrecht wird ihm | auf Lebenszeit zugesichert.

Mit der Abwicklung des Grundstücksgeschäftes wird der Sanierungsträger beauftragt.

Beratungsergebnis

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