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der Stadt Montabaur
über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz nach § 45 Abs. 4 LBauO
vom
Aufgrund des 'i 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153) und des § 45 Abs. 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 03.03.1995 (Gl/Bl. 1995 S. 19) hat der Stadtrat nachfolgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Höhe des Geldbetrages
Unter Zugrundelegung eines vom-Hundert-Satzes von 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten des Grunderwerbs wird der Geldbetrag dL ie Stellülatz auf 15.000.-- DM (in Worten: Fünfzehntausend Deutsche Mark) festae-®B
setzt,
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§ 2
Ge1tunasbereich
Diese Satzung gilt für das Gebiet, das im beigefügten Lageplan dargestellt ist. Der Lageplan i3t Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt.am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 19.03.1991 außer Kraft.
56410 Montabaur
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( Dr. Posse1-Dölken Bürgermeister
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