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Ergänzungsblatt Nr.
1
Im Namen der STADT MONTABAUR
Datum
23.12.1994
Oaicwache Nr ;ggt NacMrjg v » rmeril j
12/1995
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5. Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
3. Satzungsbeschluß geaäß §§ 10 BauGB, 24 Genö
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Hinunelfeld" als Satzung.
Begründung:
Der Bebauungsplan "Himmelfeld" und die dazu im Februar 1977 verabschiedete Änderung sieht vor, daß der obere, nördliche Bereich des Grundstückes Flur 37, Flurstück 21/1 nicht überbaut werden kann.
Auf Antrag des Grundstückseigentümers, Herrn Eberhard Görg, wird die überbaubare Fläche erweitert. Diese Änderung ist vertretbar, um dem Bauherrn eine bessere t Ausnutzbarkeit der zur Verfügung stehenden Flächen zu ermöglichen. Hinzu kommt, daß keine sachlichen Gründe gegen eine Bebauung des oberen, nördlichen Grundstücksteiles sprechen. Vielmehr würde ein Grundstück von 519 m 2 einer Wohnbebauung zugeführt, wodurch die vorhandenen Erschließungsanlagen besser ausgenutzt und außerdem der Außenbereich geschont wird.
Aufgrund des Zuschnittes des Grundstückes sollte es dem Bauherrn auch gestattet werden, die notwendige Garage außerhalb der überbaubaren Flächen im Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken zu errichten, jedoch nicht zur Straße hin.
Da die vom Eigentümer vorgetragenen Gründe nachvollziehbar und zutreffend sind, die vorgelegte Planung des Vorhabens städtebaulich vertretbar ist und sich in die Umgebung einfügt und außerdem die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, konnte das Änderungsverfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB vereinfacht durchgeführt werden.
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