_H_a_u_s_h_a_I_1t_s_s_a_t_z u_n_g der Stadt Montabaur für das Jahr 1995 vom
Der Stadtrat hat aufqrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnunq für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom _ hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 26.280.000 DM in der Einnahme auf 13.147.000 DM
in der Ausgabe auf 26.280.000 DM in der Ausgabe auf 13.147.000 DM
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf (Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskredite in 1995 rd.
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 330 v.H.
2.196.000 DM 3.160.000 DM 1.458.115 DM)
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