§1
iq vom .1995 >. XI
1 .
Die Grundstückseigentümer bestellen hiermit an dem Grundbesitz
Grundbuch von Horressen Blatt 728
Flur 8 Nr. 2101/48 Flur 8 Nr. 2101/52
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vom
995
XI
zu Gunsten der Erbbauberechtigten ein Erbbaurecht.
2 .
Das Erbbaurecht erstreckt sich auf den Teil des Grundbesitzes, der in dem als Anlage 3 vom
1) zu dieser Urkunde genommenen und zum Gegenstand der Verhandlung gemachten 1995
Planskizze durch die Linienführung zwischen den Punkten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, * XI
K und L näher gekennzeichnet ist.
«
Die Grundstückseigentümer verpflichten sich, die Vermessung der vorbezeichneten Teilfläche unverzüglich durchführen zu lassen und die erforderlichen Baulasten für die Tiefgarage zu beantragen.
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vom
3. 395
Für das Erbbaurecht gelten folgende Vereinbarungen, sowie die Vorschriften der XI
Verordnung über das Erbbaurecht (ErbbRVO). ~
vom
95
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