Akte 
Siitzung 09. Februar 1995
Entstehung
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§1

iq vom .1995 >. XI

1 .

Die Grundstückseigentümer bestellen hiermit an dem Grundbesitz

Grundbuch von Horressen Blatt 728

Flur 8 Nr. 2101/48 Flur 8 Nr. 2101/52

/

vom

995

XI

zu Gunsten der Erbbauberechtigten ein Erbbaurecht.

2 .

Das Erbbaurecht erstreckt sich auf den Teil des Grundbesitzes, der in dem als Anlage 3 vom

1) zu dieser Urkunde genommenen und zum Gegenstand der Verhandlung gemachten 1995

Planskizze durch die Linienführung zwischen den Punkten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, * XI

K und L näher gekennzeichnet ist.

«

Die Grundstückseigentümer verpflichten sich, die Vermessung der vorbezeichneten Teilfläche unverzüglich durchführen zu lassen und die erforderlichen Baulasten für die Tiefgarage zu beantragen.

/

vom

3. 395

Für das Erbbaurecht gelten folgende Vereinbarungen, sowie die Vorschriften der XI

Verordnung über das Erbbaurecht (ErbbRVO). ~

vom

95

XI

995 "

XI

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