Problembeschreibung / Begründung
Im Zusammenhang mit der Beratung über den Antrag eines städtischen Vereines auf Gewährung von Zuweisungen in der Sitzung am 03.12.1991 wurde angeregt, die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur daraufhin zu überprüfen, ob die Zuschußhöhe noch angemessen ist.
Der Haupt- und Finanzausschuß des Stadtrates hat in seiner Sitzung vom 03.02.1992 beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, den Zuschußbetrag gemäß Ziffer 3.2 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur von bisher 10,-- DM auf 15,-- DM für jeden Jugendlichen rückwirkend ab 01.01.1992 zu erhöhen.
I
Fon Setzung Crganzungsbfatt
Nr.
Finanzielle Auswirkungen?
Ja’| | Nein
Veranschlagung
im Verwaltung** Haushalt
im Vermögen*' Haushalt
19
(r
x 19 92
Nein
x Ja, mit DM 19.000
4515.7000
cce
5430 Montabaur, 04.02.1992

