Akte 
Sitzung 10. Februar 1992
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MFB, 5430 Montabaur

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Die angesetzten Gesamtpreise für alle Leistungen sind ein Festpreis , der gehalten wird, wenn mit den Bauar­beiten in der ersten Jahreshälfte 1992 begonnen werden kann.

Sollte sich die Mehrwertsteuer verändern, so wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren und abgerechnet.

Über die gesamte Baukonstruktion wird nach genauer fest­stehender Planung in Abstimmung mit den Eigentümern eine genaue Baubeschreibung erstellt, die Vertragsgrundlage des Werkvertrages wird.

Die Bauausführung wird, was die Büroetage betrifft, dem Standart der Büros in dem neuen Rathaus entsprechen. Insoweit kann von der bestehenden Qualitäts vor gäbe aus­gegangen werden.

Nicht enthalten sind Kosten nach DIN 276, Titel 4 -Gerät-.

Alle Möbel, textile Vorhänge, Arbeitsgeräte usw. gehören nicht zu den Bauleistungen.

Ansonsten sind alle Baukosten erfaßt, die zu einer schlüs­selfertigen Leistung gehören.

Sollte es sich ergeben, daß im Bereich der Energieversorgung, durch eventl. mögliche Direktversorgung in Verbindung mit den bestehenden Anlagen im Rathaus, Preisminderungen an­stehen, so werden diese vom Festpreis in Abzug gebracht. Basis sollte hier die Preisermittlung durch den Planer der Technikgewerke sein.

Festzuhalten ist, daß Leistungen aus der Gründung gleich­mäßig auf alle Geschossanteile verteilt sind.

Die Obergeschosse sind nicht mit zusätzlichen Kosten aus dem Erdgeschoss belastet. Hier anfallende zusätzliche Ko­sten sind in den höheren Preisansätzen im Erdgeschoss auf gefangen.

An das vorstehende Angebot halten wir uns bis zum 30.05.1992 gebunden und erwarten, daß bis zu diesem Zeit­punkt die Voraussetzungen zur Verwirklichung des Objek­tes erfüllt werden.

Mit freund! MFB

Wohn- und

Gruß

sfcfiebau GmbH