Ä N D E R U N G
des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Flurstück Nr. 115/1 an der Straße "Sonnenring" der Stadt Montabaur
Inhalt de r Planänderung:
I. Für einen Teilbereich des Grundstückes wird eine "Fläche für den Gemeinbedarf" ausgewiesen.
1. Für den nordöstlichen Grundstücksteil wird für den Zweck eines Kindergartenneubaues eine uberbaubare Fläche dargestellt.
3 Im mittleren Crundstucksteil wird innerhalb der Gemeinbedarfsfläche ein dem Kindergarten zugeordneter Spielplatz ausgewiesen.
4. Im südwestlichen Grundstücksteil wird eine Fläche für die Anlegung eines öffentlichen Spielplatzes ausgewiesen. Dieser Grundstücksteil, für den ein öffentlicher Spielplatz vorgesehen ist, wird zu 50 X geteilt, so daß als Fläche für einen Spielplatz nur 50 % dieser Teilfläche genutzt werden. Die Restfläche, im nordwestlichen Teil gelegen, wird als überbaubare Fläche ausgewiesen.
5. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird - wie im angrenzenden Plangebiet auch - auf
0.3. die Gescho. ssigkeit - auf i festgesetzt.
6. Die bisherigen Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur privaten Grünfläche entfallen somit.
Begründung:
Das sich im Eigentum der Stadt Montabaur befindliche Flurstück Nr. 115/1 an der Straße "Sonnenring" soll nach den Planungsvorsteliungen der Stadt Montabaur in seinem nordöstlichen Teil für die Anlegung eines Kindergartens zur Verfügung gestellt werden. Nach den Auswirkungen des neuen Kindertagesstättengesetzes und der Kindergartenplanungsverordnung ergibt sich für die Stadt Montabaur die zwingende Notwendigkeit, neben den bereits vorhandenen 3 Kindergärten einen weiteren Kindergarten zu errichten.
Zunächst war eine sich ebenfalls im Eigentum der Stadt Montabaur befindliches Grundstück an der Straße "Am Himmelfeld" vorgesehen. Eingehende Untersuchungen zur Standortwahl haben jedoch gezeigt, daß das stadteigene Grundstück an der Straße "Sonnenring" günstigere Voraussetzungen aufweist. '
Aufgestellt:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -
im Juni 1993

