Akte 
Sitzung 16. September 1993
Entstehung
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,Ü

Satzung

über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Alstadt I"

- 5. einfache Erweiterung -

der Stadt Montabaur

vom

Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2191) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl/ I S. 2253), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Hohnland vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBi. S. 419) in der

zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat von Montabaur am _

folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

(1) Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet "Altstadt I" der Stadt Montabaur wird um eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 342 (Flur 44) bis zur Hestgrenze der Flurstücke Nr. 352 (Großer Markt 4) und 351 (Großer Markt 6) sowie deren Verlängerung bis zum Flurstück Nr. 344 (Rathaus-Altbau) erweitert.

(2) Der Erweiterungsbereich ist in einem Lageplan dargestellt; der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

56410 Montabaur,

(S.)

( Or. Possel-Dölken ) Bürgermeister