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Richtlinien der Stadt montabaur vom . . über den Blumenschmack an Häuserfassaden
1) Ziel und Aufgaben
Der Wettbewerb soll die Initiative der Einwohner und Bürger zur Verschönerung ihrer Gebäude durch Blumenschmuck anregen und fördern. Durch den Wettbewerb sollen weitere Maßnahmen, die zur Stadtverschönerung beitragen, bewertet und prämiert werden.
2 J Teilnehmerkrcis:
Teilnehmer des Wettbewerbs können Eigentümer oder Mieter von Gebäuccn in der Innenstadt sein, Geltunsbereich der Satzung über üie Art der Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historienen Teil der Stadt vom 4.6.1988.
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch formlose* * Schreiben bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
3) Bewertungskommission:
Zur Ermittlung d^r Preisträger wird eine Bewertungs- ^
kommission gebildet. Die Kommission besteht aus fünf durch den Stadtrat der Stadt Montabaur gewählten Mit- gliedern.
4) Bewertungszeitraum:
Die Bewertung stadtverschönernder Maßnahmen wird jährlich in der Zeit vom 1.7. - 31.8. durch die Bewertungskommission
d urchgeführt.
5) Bewertungskriterien:
Die Bewertung des Blumenschmuckes an Gebäuden wird durch die Kommission unter Verwesung eines Bewertungsbogens im Punktesystem vorgenommen, der die nachfolgenden Bewertungskriterien enthält:
- Umfang des Blumenschmuckes
- Qualität des Blumenschmuckes* im Bezug auf Earben- wahl und Blumensorten.
- Anpassung an die jeweilige Häuserfassade
Eine mehrmalige Bewertung und Prämiierung in aufeinander
folgenden Jahren ist nicht ausgeschlossen.
6) Prämiierung:
Die Sieger des Wettbewerbs erhalten^folgende,Geldprämien:
1. -Preis
2. Preis
3. Preis
3oo,— DM 2oo, —.DM loo,—=DM.
Diese Riohtlienen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

