Anlage 2 zum Mietvertrag vom
Berechnung des Anteils der Stadt an den Bewirtschaftungskosten für den Sitzungssaal und die Bürgerhalle
Gesamtfläche Verwaltungsgebäude
(Rathaus-Neubau und Altbau) 2.604,22 m^
Der Stadt zurechenbare Flächen:
a) Sitzungssaal
b) Bürgerhalle (183,87 m":2 =)
98,88 m'
91,94 m'
190,82 m
Anteil der Flächen, die der Stadt zuzurechnen
sind: 7,33 %
Die Stadt beteiligt sind also mit 7,33 % an den Bewirtschaftungskosten nach § 3(1).

