Akte 
Sitzung 07. Juni 1990
Entstehung
Einzelbild herunterladen

VERBANDSGEMEIN0EVERWALTUN6

MONTABAUR

Im Namen der Stadt Montabaur

Erganzungsbiatt Nr. 3

Datum

31.05.1990

Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk) ]

123/1990

Die Kosten eines eventuellen notwendigen Grund­erwerbs sind darin nicht enthalten. Der Kreis gewährt einen Zuschuß von 45 %, so daß der

städtische Finanzierungsanteil (55 %) 537.900 DM.

beträgt. !

2.2.3 Laufende Kosten

2.2.3 Laufende Kosten * !

2.2.3.1 Personal kosten ! Die Höhe des Personalkostenanteils für den Kindergarten in Eigendorf i hängt davon ab, ob die Kath. Kirchengemeinde die Trägerschaft übernimmt, j Eine entsprechende Anfrage an die Kath. Kirchengemeinde ist am 30.05.1990 erfolgt. Allgemein ist bekannt, daß das Bistum Limburg grundsätzlich ! die Trägerschaft für neu einzurichtende Kindergärten nicht übernimmt.

Ob hier eine andere Regelung möglich ist, muß abgewartet werden.

Die nachfolgenden Berechnungen sind als Alternativen zu verstehen:

a) Trägerschaft Stadt Montabaur

Personal kosten für 2 Gruppen = 160.000 DM

Anteil der Stadt gern. § 8 Abs. 4 Kindergartengesetz

(15 %) 24.000 DM.

b) Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde Personal kosten für 2 Gruppen = 160.000 DM

Anteil der Stadt gern. § 8 Abs. 6 S. 3 Kindergarten­gesetz (20 %) 32.000 DM.

2.2.3.2 Sachkosten

für 2 Gruppen = 16.000 DM.

Ob sich die Kath. Kirchengemeinde auch an den Sachkosten des Kinder­gartens in Eigendorf beteiligen würde, wenn sie die Trägerschaft dieser Einrichtung übernehmen würde, bliebe den Verhandlungen Vorbe­halten.

3. Gesamtubersicht der finanziellen Belastungen für beide Lösungen

3.1 Investitionskosten

3.1.1 Erweiterung Horressen (55 % von 200.000 DM)

3.1.2 Neubau Eigendorf (55 % von 978.000 DM)

3.2 Laufende Kosten

3.2.1 Viergruppenkindergarten Horressen

Personal kosten (20 % von 320.000 DM) Sachkosten (50 % von 32.000 DM)

j ä h r 1 ich

110.000 DM 537.900 DM

64.000 DM 16.000 DM

80.000 DM

Fortsetzung

Erganzungsbiatt

Nr.

4