VERBANDSGEMEIN0EVERWALTUN6
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Erganzungsbiatt Nr. 3
Datum
31.05.1990
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk) ]
123/1990
Die Kosten eines eventuellen notwendigen Grunderwerbs sind darin nicht enthalten. Der Kreis gewährt einen Zuschuß von 45 %, so daß der
städtische Finanzierungsanteil (55 %) 537.900 DM.
beträgt. !
2.2.3 Laufende Kosten
2.2.3 Laufende Kosten * !
2.2.3.1 Personal kosten ! Die Höhe des Personalkostenanteils für den Kindergarten in Eigendorf i hängt davon ab, ob die Kath. Kirchengemeinde die Trägerschaft übernimmt, j Eine entsprechende Anfrage an die Kath. Kirchengemeinde ist am 30.05.1990 erfolgt. Allgemein ist bekannt, daß das Bistum Limburg grundsätzlich ! die Trägerschaft für neu einzurichtende Kindergärten nicht übernimmt.
Ob hier eine andere Regelung möglich ist, muß abgewartet werden.
Die nachfolgenden Berechnungen sind als Alternativen zu verstehen:
a) Trägerschaft Stadt Montabaur
Personal kosten für 2 Gruppen = 160.000 DM
Anteil der Stadt gern. § 8 Abs. 4 Kindergartengesetz
(15 %) 24.000 DM.
b) Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde Personal kosten für 2 Gruppen = 160.000 DM
Anteil der Stadt gern. § 8 Abs. 6 S. 3 Kindergartengesetz (20 %) 32.000 DM.
2.2.3.2 Sachkosten
für 2 Gruppen = 16.000 DM.
Ob sich die Kath. Kirchengemeinde auch an den Sachkosten des Kindergartens in Eigendorf beteiligen würde, wenn sie die Trägerschaft dieser Einrichtung übernehmen würde, bliebe den Verhandlungen Vorbehalten.
3. Gesamtubersicht der finanziellen Belastungen für beide Lösungen
3.1 Investitionskosten
3.1.1 Erweiterung Horressen (55 % von 200.000 DM)
3.1.2 Neubau Eigendorf (55 % von 978.000 DM)
3.2 Laufende Kosten
3.2.1 Viergruppenkindergarten Horressen
Personal kosten (20 % von 320.000 DM) Sachkosten (50 % von 32.000 DM)
j ä h r 1 ich
110.000 DM 537.900 DM
64.000 DM 16.000 DM
80.000 DM
Fortsetzung
Erganzungsbiatt
Nr.
4

