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Der Westerwaidkreis fördert die General Sanierung von Kindergärten. 65 % der anerkannten Kosten werden bei Sanierungen als zuschußfähig anerkannt,und der Kreis gewährt davon einen Zuschuß von 45 % dieser Kosten.
Das Gebäude steht im Eigentum der Stadt Montabaur. Rechtsträger des Kindergartens ist die Kath. Kirchengemeinde Montabaur-Horressen%§ 4 des Vertrages zwischen Stadt und Kirchengemeinde übernimmt die Stadt als Eigentümerin des bebauten Grundstückes die Baukosten. Baukosten im Sinne dieses Vertrages sind neben den Kosten der Errichtung und Erstausstattung auch alle Aufwendungen für Umbauten, Erweiterungsbauten und nicht durch den Betrieb bedingte Instandsetzungen einschl. der technischen Anlagen. Demnach ist die bauliche Erweiterung des Gebäudes ebenso Sache der Stadt wie die General Sanierung.
Die.Verwaltung empfiehlt, ein Planungsbüro damit zu beauftragen,
a) einen Vorentwurf über die Erweiterungsmöglichkeiten zu erstellen und die dafür erforderlichen Kosten zu ermitteln;
b) das Ausmaß des notwendigen Sanierungsaufwandes und die dafür zu erwartenden Kosten zu ermitteln.
Außerdem sind die mit dem Träger erforderlichen Koordinierungsgespräche einzuleiten.
Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen vor Vergabe des Planungsauftrages außerplanmäßig bereitgestellt werden.
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5430 Montabaur, 28.05.1990
( Dr. Possei-Dölken )
Bürgermeister

