Prob!embeschre<bung/Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Koblenzer Straße" enthält nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie für die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrserschlleßung Festsetzungen, die überdacht werden sollten.
Der Haupt- und Finanzausschuß und der Bauausschuß haben nach Beratung ln den Sitzungen am 08.03. und 24.04.1990 mehrheitlich beschlossen und empfohlen, das Planänderungsverfahren nach Maßgabe der vom Architekturbüro Wild & Klumpp, Montabaur, vorgestellten Planungssklzzen elnzulelten. Daher hat jetzt der Stadtrat festzulegen und zu entscheiden, ob das Planänderungsverfahren elngeleltet und durchgeführt werden soll.
In diesem Zusammenhang ist auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten nach der GemO und der Hauptsatzung hinzuweisen:
1. Die Beschlußfassung über Satzungen (u. a. Bebauungspläne) und deren Änderung Ist eine nicht übertragbare Zuständigkeit des Stadtrates
(§ 32 Abs. 2 Nr. 1 GemO).
2. Die Entscheidung darüber, welches Büro einen Planentwurf zu erarbeiten und vorzubereiten hat, Ist grundsätzlich eine Auftragsvergabe, die dem Haupt- und Finanzausschuß nach den §§ 44 Abs. 2 GemO, 8 Abs. 3 Nr. 3 Hauptsatzung zur abschließenden Entscheidung übertragen Ist.
3. Der Stadtrat kann allerdings nach § 44 Abs. 3 S. 2 GemO Angelegenheiten, die einem Ausschuß übertragen sind, an sich ziehen und Beschlüsse eines Ausschusses aufheben oder ändern, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.
Auf den hier anstehenden Tagesordnungspunkt bezogen bedeutet das, daß
a) die Auswahl des für das Planänderungsverfahren zu beauftragenden Planungsbüros grundsätzlich bereits der Haupt- und Finanzausschuß unter fachlicher Mitberatung des Bauausschusses getroffen hat,
b) der Stadtrat aber diesen Beschluß durch Mehrheitsbeschluß aufheben oder ändern kann, und der Stadtrat auf jeden Fall dafür zuständig Ist zu entscheiden, ob überhaupt ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan "Koblenzer Straße" elngeleltet werden soll.
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Fortsetzung
Erganzungsbiaü
Nr.
Finanziere Auswirkungen? Ja Nein
Veranschtagung
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im Verwattungs- haushait
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im Vermögens- haushait
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Haushaltsstaiiw
X
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Nein
X
Ja, mit DM 15.000%^ /
6100.6000/' /
5430 Montabaur, 31. Mal 1990
Dr. Pos^-Dölken, Bürgermeister

