Akte 
Sitzung 23. April 1991
Entstehung
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II. a) Urnenbeisetzungen auf allen Friedhöfen:

1) Personal kosten mit Geräteeinsatz pro Urne

= 2 Arbeitsstunden x 38,00 DM = 76,00 DM 80,00 DM

2) Einebnen und Herrichten nach Ablauf der Ruhefrist

1 1/2 Arbeitsstunden x 38,00 DM zuzüglich Folgekosten ^ 80,00 DM

160,00 DM

b) Urnenbeisetzung ln bereits belegten Grabstätten

wie a) = 80,00 DM

Die Einebnungskosten entfallen, da bereits bei Erstbestattung berechnet

c) Beisetzung von Leichen- und Körperteilen, für die kein besonders Grab erforderlich Ist.

wie b) 80,00 DM

d) Urnenbeisetzung ln Urnenmauer

Personal kosten 1 Std. = 38,00 DM 40,00 DM

III. Gebühren für Umbettung - Ausgrabungen und Wiederbelsetzungen ^

1. Personal kosten mit Masch.-Kosten 32 Arbeltsstd. x 38,00 DM = 1 216 1 200 DM

2. Pauschale für besondere Vorkommnisse = 80 DM

Insgesamt:

1 280 DM ^1 300 DM

Ausbettung von Leichen

1. nach einer Ruhezeit von weniger als 5 Jahren

2. nach einer Ruhezeit zwischen 5 und 15 Jahren

3. nach einer Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahren

4. nach einer Ruhezeit von mehr als 30 Jahren

5. ungeachtet der Ruhezeit, die bei der Bestattung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten = 35 %

1 300 DM 1 200 DM 1 100 DM 1 000 DM

^ 460 DM #

Bel der zeitlichen Abstufung wurden jeweils Personal kosten von pauschal 100 DM abgezogen, da der erforderliche Zeitaufwand geringer wird.

IV. Gebühren für die Benutzung der Einsegnungshaile und Aufbewahrung von Leichen ln Aufbewahrungsräumen der Stadt und Ihren Stadtteilen außer Bladernheim

Wie bereits vom Landesrechnungshof ln seinem Prüfungsbericht vom 17.11.1989 S. 25 festgestellt, müßte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für die Benutzung der Elnsegnungs- und Leichenhalle Im Stadtteil Montabaur- Elgendorf ein Benutzungsentgelt von mindestens 1 000 DM pro Bestattungsfall erhoben werden. Da dies auch lt. Rechnungshof nicht realisierbar Ist, schlagen wir vor, daß für die Benutzung aller städtischen Leichenhallen 20 % der betriebswirtschaftlichen Kosten, also 200 DM je Bestattungsfall erhoben werden. Die bisherigen Gebühren betrugen für die Leichenhalle auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110 DM und die Leichenhallen ln den Stadtteilen 60 DM. Seit der letzten Gebührenerhöhung wurden Im Stadt­teil Eigendorf und Ettersdorf neue Leichenhallen gebaut. In Montabaur- Horressen und Montabaur-Eschelbach stehen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen für 1991 an.

Gleiche Gebühren werden vorgeschlagen, well die Leistungen gleichwertig sind.