Akte 
Sitzung 21. Februar 1991
Entstehung
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§ 5 Laufzeit des Vertrages

Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.1991.

Es lauft auf 30 Jahre und endet am 31.12.2020.

Ein Jahr vor Ablauf des Vertrages können die Vertragsparteien jeweils eine Option auf Verlängerung des Vertrages um weitere 10 Jahre ausuben.

) vom L991

Gestattungsgeber und Gestattungsnehmer können den Vertrag aus einem wichtigen Grund vorzeitig kündigen. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und die Kündigungsgrunde enthalten. Erfolgt die Kündigung aus einem vom Gestattungsgeber zu vertretenden wichtigen Grund, ist dem Gestattungsnehmer im Verhältnis des Ablaufs und der noch verbleibenden Nutzungsjahre der gewährte Zuschuß anteilig für die restliche Vertragszeit zurückzuzahlen.

Horressen, den

Gestattungsgeber

Montabaur, den

Gestattungsnehmer

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