Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
Anlaqe Nr. 1 Stadtrat
21.02.1991 TOP 1/1 d)
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur, den 22.1.1991
Eilentscheidung
gemäß § 48 GemO
Betr.: Erwerb des Grundstückes Gries, Wllhelm-Mangels-Straße 1 - 3
Aufgrund des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. 1. 1991 und nach Abstimmung mit den Fraktionen wird mit Rücksicht auf den für Freitag, den 25. 1. 1991 vereinbarten Termin zur Beurkundung des notariellen Vertrages folgende Entscheidung getroffen:
Das bebaute Grundstück der Erben Gries ln Montabaur, Wllhelm-Mangels-Straße 1 - 3, Flur 51, Flurstück 163, mit einer Größe von 2.787 nf wird Im Rahmen der Sanierung Montabaur zu einem Gesamtpreis von 750.000,-- DM erworben.
Zusätzlich soll eine Nachentschädigung an die Veräußerer für den Fall erfolgen, daß die Stadt Montabaur eine Umwidmung des Grundstückes Innerhalb von 10 Jahren vornehmen sollte, die als Nutzung anstelle der öffentlichen Verkehrs- und Grünfläche - wie derzeit vorgesehen - für die erworbenen Flächen Bauland ausweist. Die Nachentschädigung beträgt ln diesem Fall
Dieser Eilentscheidung^ stimmen zu
(Dr.iHütte)
I. Beigeordneter
(Dfr. Possei-Dölken) Bürgermeister
(Trumm)
II. Beigeordneter
III. Bdl

