Akte 
Sitzung 21. Februar 1991
Entstehung
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VERBANOSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

15 -

Beschiußvortage

Im Namen der Stadt Montabaur

- nicht-

öffenttich öffentlich

TOP 11/7

Abt./Az.: Datum

111/1 H.Ju./Scho 04.12.1990

Oruchaacha Nf. (ggf. Nachtragvarmanü

253/1990

^ Bantungafolga

Q- Sitiungstarmin

Bau-, Haupt- und Finanzausschuß

11.12.1990

Stadtrat

21.02.1991

-

Batraff

Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Baulandumlegungsver­fahrens für das Baugebiet "Christches Weiher"

I BaachiuBvorachiig

1. Gemäß §.47 des Baugesetzbuches vom 8. Dezember 1986 (BGBl.I.S.2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "Christches Weiher", in das auch Flurstücke mit der Katasterlagebezeichnung "An dem Lindchen" einbezogen sind, die Umlegung einge­leitet. Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung: "Christches Weiher".

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Straße "Grubenfeld" und die südlichen, erschlossenen Grundstücke des Bebauungsplanes "Lindchen"; im Osten durch die Weser Straße; im Süden durch die Graben - flurstücke 2309 und 2294/1 und im Westen durch die Landes- straße 312.

Die Bezeichnung des Umlegungsgebietes ist in einem Auszug aus der beigefügten Karte des Liegenschaftskatasters dar­gestellt. Eine Bestandskarte, in der aIle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt.

Beratungsergebnis

Giamtum

Stadtrat

&tiung am

21.02.1991

TOP

11/7

Mit

Ja

Mein

Enthaitung

Laut

Ab­

weichender

_. Ein-

1 ^stimmig

_ Stimmen­mehrheit

27

0

0

BeschtuB- X Vorschlag

_BeschluB j

) (Rückseite)

25.02.1991

Set^^VG-Inspektor z. A.