VERBANOSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
15 -
Beschiußvortage
Im Namen der Stadt Montabaur
- —— nicht-
öffenttich öffentlich
TOP 11/7
Abt./Az.: Datum
111/1 H.Ju./Scho 04.12.1990
Oruchaacha Nf. (ggf. Nachtragvarmanü
253/1990
^ Bantungafolga
Q- Sitiungstarmin
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
11.12.1990
Stadtrat
21.02.1991
-
Batraff
Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für das Baugebiet "Christches Weiher"
I BaachiuBvorachiig
1. Gemäß §.47 des Baugesetzbuches vom 8. Dezember 1986 (BGBl.I.S.2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "Christches Weiher", in das auch Flurstücke mit der Katasterlagebezeichnung "An dem Lindchen" einbezogen sind, die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsgebiet erhält die Bezeichnung: "Christches Weiher".
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Straße "Grubenfeld" und die südlichen, erschlossenen Grundstücke des Bebauungsplanes "Lindchen"; im Osten durch die Weser Straße; im Süden durch die Graben - flurstücke 2309 und 2294/1 und im Westen durch die Landes- straße 312.
Die Bezeichnung des Umlegungsgebietes ist in einem Auszug aus der beigefügten Karte des Liegenschaftskatasters dargestellt. Eine Bestandskarte, in der aIle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt.
Beratungsergebnis
Giamtum
Stadtrat
&tiung am
21.02.1991
TOP
11/7
Mit
Ja
Mein
Enthaitung
Laut
Ab
weichender
_. Ein-
1 ^stimmig
_ Stimmenmehrheit
27
0
0
BeschtuB- X Vorschlag
_BeschluB j
) (Rückseite)
25.02.1991
Set^^VG-Inspektor z. A.

