Akte 
Konstituierende Sitzung 11. August 1994
Entstehung
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Die Stimmzettel (für jeden Wahl gang getrennt) sind dieser Niederschrift bei ge­fügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

, den

(1

Der Wahlvorstand

Vorsitzender

1. Beisitza

2. Beisitzer

Schriftführer

Der/Die zum/zur

Ihandluna fm Sitzunqssac

^ gewählte

ist während der Wahlhandlung im Sitzungssaal anwesend. Auf Befragen erklärt er/sie, daß er/sie die Wahl

%

annimmt *)

nicht annimmt. *)

eglaubigt:

er Gewählten

Unters

Vorsitzender des Wahlausschusses

+ ) Zutreffendes ankreuzen