Die Stimmzettel (für jeden Mahlgang getrennt) sind dieser Niede^scn^'-t 3e*gefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen '3 43 GemO) smd cese zu vernichten, sofern nicht gegen d'e Gültigkeit der Wahl 'memalo vor zwei wocien Beschwerde bei der Aufsichtsoenorce eingelegt wi^d.
-jf d'e Ricnfgkeit der Niederschrift:
3er 'Jahivo/*stand
Vorsitzender
1. Beisitzer
2. Beisitzer
Schriftführer /</7 ^
gewählte
Der/Oie zum/zur __ , __
ist während der Wahlhandlung im Sitzungssaal anwesend. Auf Befragen erklärt er/sie, daß er/sie die Wahl
nicht annimmt. *)
la?litzend#r des Wahlausschusses
Unterschrift des/der Gewählten
+) Zutreffendes ankreuzen

