Akte 
Konstituierende Sitzung 11. August 1994
Entstehung
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Das St'"irnrecnt des Vorsitzenden, ze^ r*:-t gewan'zes 3ats-r:g'-e: *st,

gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Z'**e^ 1 3e*C.

Sen Srtsge^e'rderat 'st ge^al 3 39 9bs. 1 Satz I 3e^0 te 5 :"'^ 3 *ao'g.

1.2 A^'e^te* 5*^t *t ge^de nocn an*elende 3e*geordnete, z*e "'f't ze* G^ts-

go-p*^:e^at a^ge^cen, anwesend:

2. Wahl Vorstand .

Den Vorsitz führt Beisitzer sind:

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Der Vorsitzende bestimmt zum Schriftführer für die Wahlhandlung:

3. Wahl Vorschläge

Von den wahlberechtigten Ratsmitgliedern werden folgende Personen zur Wahl als ^ _ vorgeschlagen:

t. 2._

3 ._. 4 ._

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in der anschließenden Wahl nur solche Personen gewählt werden können, die dem Wahl Vorstand vor Beginn der Wahlhandlung vorgeschlagen worden sind, und daß Stimmabgaben für andere Personen ungültig sind (§ 40 Abs. 2 GemO).

^-) a) Im Falle der Wahl des Ortsbürgermeisters übernimmt den Vorsitz der amtie rende Ortsbürgermeister/der amtierende I. Ortsbeigeordnete.

( Hinweis: Wer als Ortsbürgermeister kandidiert, darf nicht Vorsitzender des Wahlausschusses sein.)

b) Im Falle der Wahl der Ortsbeigeordneten übernimmt den Vorsitz der neuge­wählte und ernannte Ortsbürgermeister.

Beisitzer sind die Ratsmitglieder, die zuvor mit der Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften über die Ratssitzungen gewählt wurden.

08.09.1994

Leg.-Per.XI

25.10.1994

Leg-Per.XI

17.11.1994

Leg-Per.XI

08.12.19%

Leg-Per.x^