Die Stimmzettel (für jeden Wahl gang getrennt) sind dieser Niederschrift bei gefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sino diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innernalb von zwei Wocnen Beschwerde bei der Aufsichtsbehdrce eingelegt wird.
*ur die Richtigkeit der Niederschrift:
//. o ^ W
Der/Wah/Vorstand
1. Beisitzer
Vorsitzender
2. Beisitzer
Schriftführer /</7
Der/Oie zum/zur —
gewählte
ist während der Wahlhandlung im'Sitzungssaal anwesend. Auf Befragen erklärt er/sie, daß er/sie die Wahl
nicht annimmt. *)
^^ 3 ba^$%sitzenper des Wahlausschusses
Unterschrift des/der Gewählten
08.09.1994
Leg.-Per.XI
25.10.1994
Leg-Per.XI
17.11.1994
Leg-Per.XI
^ 08.12.13%
! ! Leg-Per.xi
+) Zutreffendes ankreuzen

