Akte 
Sitzung 31. Mai 1994
Entstehung
Einzelbild herunterladen

An!age Nr.

zur Niederschrift

SATZUNG

der Stadt Montabaur

über die förmiiche Festlegung des städtebauiichen Entwickiungsbereiches

"!CE-Bahnhof Montabaur"

Aufgrund der §§ 165ff BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986, (BGB!. ! S. 2253) zu!etzt geändert durch Art. 1 !nvestitionser!eichterungs- und WohnbauiandG vom 22.04.1993 (BGB). ! S. 466) und aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheiniand-Pfaiz i.d.F. vom 14.12.1973 (GVBL. S. 419) in der jeweits güitigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Montabaur die förmtiche Festiegung des städtebauüchen Entwickiungsbereiches "!CE-Ha!t Montabaur" beschiossen.

§1

Fest!egung des städtebauüchen Entwicktungsbereiches

Zur Deckung des erhöhten Bedarfs sowoh! an Wohnungen, insbesondere im Miet- und Geschoßwohnungsbau, ais auch von Arbeitsstätten im Handeis-, Dienst- ieistungs- und Technoiogregewerbe und zur Wiedernutzung brachiiegender Fiächen wird der Bereich "!CE-Bahnhof Montabaur" zwischen der Autobahn A3 und dem gewachsenen Stadtkern ais Entwickiungsbereich förmiich festgeiegt.

§2

Räumücher Ge!tungsbereich

Auf der nachfoigenden Karte im Maßstab 1:1000 ist der räumiiche Geitungsbereich der Satzung parzeiienscharf abgegrenzt.

§3

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Montabaur, den

Bürgermeister

Dienstsiegei