Haushai t^satz der Stadt Montabaur für das Jahr 1994 vom
in
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom _ hiermit
bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im
Verwaltunqshaushalt
in der Einnahme auf 24.900.000 DM in der Ausgabe auf 24.900.000 DM
festgesetzt.
§ 2
Vermöqenshaushalt
in der Einnahme auf 10.172.000 DM
in der Ausgabe auf
10.172.000 DM
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf (Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskredite in 1994 rd
§ 3
1.563.140 DM 400.000 DM 1.535.000 DM)
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaften Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
250 v.H. 290 v.H.
300 v.H.
Aniage Nr..r.zur Niedersehr!^

