Akte 
Sitzung 10. März 1994
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Haushai t^satz der Stadt Montabaur für das Jahr 1994 vom

in

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom _ hiermit

bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im

Verwaltunqshaushalt

in der Einnahme auf 24.900.000 DM in der Ausgabe auf 24.900.000 DM

festgesetzt.

§ 2

Vermöqenshaushalt

in der Einnahme auf 10.172.000 DM

in der Ausgabe auf

10.172.000 DM

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf (Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskredite in 1994 rd

§ 3

1.563.140 DM 400.000 DM 1.535.000 DM)

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaften Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

250 v.H. 290 v.H.

300 v.H.

Aniage Nr..r.zur Niedersehr!^