Akte 
Sitzung 21. Dezember 1982
Entstehung
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XIV '

Der AnteN aller Gemeinden an der Lohn- und Einkommensteuer dürfte 1983 vor­aussichtlich 1.260 Mio. DM betragen. Daran Ist die Stadt Montabaur mit einem Anteil von 0,3299746 % beteiligt (= 4.157.700,-- DM). Gegenüber dem Planansatz 1982 von 4.213.770, DM bedeutet dieses eine Verschlechterung von rund 56.000, DM. Das tatsächliche Auskommen für 1982 wird nach erfolgter Neu­festsetzung des Gemelndeantells aber wahrscheinlich geringer ausfallen.

Die Gebühren und Beiträge machen - wie auch !m Vorjahr - rund 2,4 v.H. der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushalts aus. Zu erwähnen sind besonders die Gebühreneinnahmen der Frledhofsverwaltung (108.000,-- DM), die Parkgebühren (80.000,-- DM) und die Eintrittsgelder für die vorgesehenen kulturellen Veranstaltungen (50.000, DM).

Bel den Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sind die Erlöse aus Holz­verkäufen (488.700,-- DM) und die Mieten für die städt. Wohnungen (157.500,-- DM) hervorzuheben.

Zu den Zuweisungen, Zuschüssen und Erstattungen zählen Insbesondere die Kosten­ersätze Drlttverpfllchteter !m Bereich der Sozialhilfe (Unterhaltsverpflichtete, Hllfeempfänger usw.) sowie Verrechnungen von Lohnkosten zwischen dem Bauhof und den kostenrechnenden Einrichtungen.

Unter die sonstigen Finanzeinnahmen fallen die Konzessionsabgaben der Energie­versorgungsträger (483.000, DM) sowie die kalkulatorischen Kosten (285.000,-- DM), die allerdings keine echten Einnahmen darstellen,, sondern ln gleichem Umfange die Ausgabenseite belasten.

Bis auf die Schlüsselzuwelsungen und das Steueraufkommen hat sich das Verhältnis der einzelnen Einnahmearten bezogen auf die Gesamteinnahmen des Verwaltungs­haushalts !m Vergleich zum Vorjahr kaum geändert.

Die Entwicklung der Steuereinnahmen elnschl. des gemeindlichen Anteils an der Lohn- und Einkommensteuer Ist aus dem folgenden Diagramm ersichtlich. Um die Vergleichbarkeit zu erhalten, Ist die Gewerbesteuer noch nicht um die Gewerbe­steuerumlage vermindert, die bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 300 v.H. rund 26,6 v. H. des tatsächlichen Ist-Aufkommens ausmacht.