Akte 
Sitzung 21. Dezember 1982
Entstehung
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der

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Stadt M o n t a b a u r

vom

für das Jahr 1983

111

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Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom _

hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird Im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 10.805.000, DM

In der Ausgabe auf 10.805.000,-- DM

festgesetzt.

Vermögenshaushait

ln der Einnahme auf 13.521.600,-- DM In der Ausgabe auf 13.521.600,-- DM

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

(davon Umschuldungen)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

6.929.400,--. DM (6.500.000,-- DM) 511.000,-- DM

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

Anlage Nr. 3 zur Niederschrift