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Stadt M o n t a b a u r
vom
für das Jahr 1983
111
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Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
vom 14. 12. 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom _
hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird Im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 10.805.000, DM
In der Ausgabe auf 10.805.000,-- DM
festgesetzt.
Vermögenshaushait
ln der Einnahme auf 13.521.600,-- DM In der Ausgabe auf 13.521.600,-- DM
§ 2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
(davon Umschuldungen)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
6.929.400,--. DM (6.500.000,-- DM) 511.000,-- DM
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
Anlage Nr. 3 zur Niederschrift

