Akte 
Sitzung 21. Dezember 1982
Entstehung
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III. Nichtöffentliche Sitzung

Punkt III/1:Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf des Baublocks III auf dem Konrad-Adenauer-Platz Vorlage Nr. 361, Anlage Nr. 2

Die Diskussion, die im Teil I der Sitzung aus Zeitgründen abgebrochen werden mußte, wird an dieser Stelle fortgeführt.

Insofern wird auf die Niederschrift im Teil I, Tagesordnungspunkt 4, verwiesen.

Nach ausführlicher Diskussion stehen sich im Stadtrat zwei Auffassungen gegen­über:

a) Teilweise wird die Auffassung vertreten, den Baublock III insgesamt in An­betracht der Vorgespräche dem Bewerber Becker anzubieten. Dieser müsse sich allerdings kurzfristig entschließen, ob er den Festsetzungen des Bebauungs­planes insoweit entspreche, daß er insbesondere die im Schreiben des Büros Deilmann vom 15.12.1982 (Anlage Nr. 4) genannten Bedingungen einhalte (insbesondere Beibehaltung der Passage zum Steinweg) und sich darüber hinaus verpflichte, die Schmalseite entlang des Kinos Schmidt mit Schaufenstern auszu­statten. Sollte der Bewerber Becker innerhalb kurzer Zeit dazu keine definitive Zusage machen, sei der Baublock III an die Bewerber Holly, Intra und Schröder zu veräußern.

b) Andererseits wird die Auffassung vertreten, es sei für die Gestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes besser, die Verhandlungen mit dem Bewerber Becker abzubrechen und in der Sitzung zu beschließen, den Bewerbern Holly, Intra und Schröder eine Zusage zu machen.

Es wird beantragt, über den Vorschlag, die Verhandlungen mit Becker abzubrechen und den Baublock III an Holly, Intra und Schröder zu verkaufen, abzustimmen.

Der Stadtrat beschließt mit 15 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und 8 Nein-Stimmen:

Die Parzelle 341/11 mit einer Größe von derzeit 215 qm wird Herrn Günter Holly, Untershausen, die Parzelle 341/12 mit einer Größe von derzeit 211 qm Herrn Dieter Intra , Montabaur-Reckenthal und die Parzelle 341/13 mit einer Größe von derzeit 406 qm Herrn Theo Schröder, Ebernhahn vorbehaltlich des Ergebnisses der späteren Gebäudeeinmessung verkauft. Der Kaufpreis beträgt 400 DM/qm für die im Erdgeschoß überbaute Fläche und 200,-- DM/qm für die im Obergeschoß überbaute Fläche.

Hinzu kommen die von der Stadt vorfinanzierten Gründungskosten und die Ablösungs­beträge für die Stellplatzverpflichtungen entsprechend den Auflagen im späteren Bauschein.

An dem Objekt ist Mit- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu be­gründen derart, daß die öffentliche Parkgarage zuzüglich der dazugehörenden Ver­sorgungsräume im Kellergeschoß und der Entlüftungsturm im Teileigentum der Stadt verbleiben. An den Passagen sind Sondernutzungsrechte für die Stadt Montabaur in der Form zu bestellen, daß diese als öffentlicher Verkehrsraum genutzt werden können.

Hinsichtlich der Gestaltung des Baukörpers ergeht dieser Beschluß unter der Be­dingung, daß sich die Erwerber den Vorgaben des Büros Deilmann im Schreiben vom

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