Akte 
Sitzung 21. September 1982
Entstehung
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II. Öffentliche Sitzung

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Punkt 11/1: Verabschiedung eines ausgeschiedenen Mitgliedes des Stadtrates sowie Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes

1. Bürgermeister Mangels verpflichtet das nachgerückte Ratsmitglied Erich Marx (FDP) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit seinem Amt als Rats­mitglied verbundenen Pflichten. Er verweist insbesondere auf die Schweigepflicht, die Treuepflicht und die Pflicht zur uneigennützigen und nur am Gemeinwohl orientierten Amtsführung.

2. Anschließend wird das frühere Ratsmitglied Hugo Kochern von Bürgermeister Mangels verabschiedet. Der Bürgermeister dankt ihm für seine rund 10jährige Tätigkeit

im Stadtrat und sein kritisches Engagement. Als Dank und Anerkennung überreicht er ihm eine Bronzeplakette mit dem Petruswappen der Stadt.

Punkt 11/2: Vorlage Nr. 324

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum"

- Anlegung eines Rad- und Fußweges von Montabaur nach Eschelbach - hier: Satzungsbeschluß

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Die Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" wird hiermit gemäß

§ 10 BBauG als Satzung beschlossen.

Punkt 11/3: Vorlage Nr. 325, Anlage Nr. 3

Beratung und Beschlußfassung über die Verlängerung der Veränderungs­sperre für den erweiterten Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt I"

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt den Erlaß der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den erweiterten Bebauungsplanbereich "Altstadt I" in der in der Anlage beigefüg­ten Form.

Die Ratsmitglieder Schwind (CDU) und Roßbach (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonder­interesse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 11/4: Vorlage Nr. 326

Beratung und Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen hier: Fußweg Parzelle 49/6, Dillstraße/Freiherr-v.-Stein-Straße

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Ver­kehr zu widmen:

Bezeichnung

verlaufend von - bis

Tag der

Verkehrsübergabe

Fußweg Parzelle 49/6

Dillstraße bis Freiherr- vom-Stein-Straße

01.05.1982

vom

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