Akte 
Sitzung 20. Juli 1982
Entstehung
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I.

Nichtöffentliche Sitzung

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Änderungen der Tagesordnung:

1. Die Ratsmitglieder Widner (SPD) und Schweizer (FWG) beanstanden, daß der Tagesordnungspunkt 1/3 nicht im Haupt- und Finanzausschuß vorberaten wurde.

Bürgermeister Mangels erklärt, es gehe ihm nur darum, die Vorstellungen des Rates kennenzulernen, um weitere Verhandlungen mit der Siedlungsgesellschaft zu fuhren. Unter Umständen werde aus der Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung die Behandlung des Tagesordnungspunktes 11/8 hinfällig.

Der Antrag von Ratsmitglied Schweizer (FWG), den Tagesordnungspunkt 1/3 von der Tagesordnung abzusetzen, wird daraufhin zurückgezogen.

2. Ratsmitglied Manns (CDU) stellt die Frage, ob nicht Tagesordnungspunkt 11/11 (Vergabe von Aufträgen) in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sei.

Bürgermeister Mangels erklärt, dies sei der Fall. Der Tagesordnungspunkt "Auftragsvergaben" wird als Tagesordnungspunkt 1/5 in die nichtöffentliche Sitzung aufgenommen.

3. Bürgermeister Mangels beantragt, zusätzlich folgende Punkte in die nicht­öffentliche Sitzung aufzunehmen:

1. Tausch von Grundstücken im Sanierungsgebiet "Altstadt I" (Heisser)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Grundstücksangelegenheit Braun

3. Beratung und Beschlußfassung über die Ausbauart der Weststraße.

Die o. g. Ergänzungen der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil der Stadt­ratsitzung werden vom Stadtrat durch einstimmigen Beschluß gebilligt.

Punkt 1/1: Vorlage Nr. 320

- Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines Baugrund­stückes im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Abschnitt -

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt, den Eheleuten Bernd und Sieglinde Baldus, Kisterhof­straße 176a, 8000 München, das Baugrundstück Flur 39, Parzelle 197 zu verkaufen.

Der Kaufpreis beträgt 41,-- DM/nf , mithin für 914 mf = 37.474,-- DM. Außerdem müssen der Stadt Montabaur noch die vorgelegten Erschließungsbeiträge und die Kanal­und Wasserhausanschlußkosten in Höhe von 5.565,37 DM erstattet werden.

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Die aus dem notariellen Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber. Im übrigen wird die Parzelle zu den für städt. Baugrundstücke all­gemein üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückübertragungsrecht usw.) verkauft.

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