Vere inbarung
Neugestaltung des Kirchplatzes sowie der Anlage an der Kath. Kirche einschließlich Gebäck;
hier: Vereinbarung über die Durchführung dieser Maßnahme
zwischen der Kath. Kirchengemeinde und der Stadt Montabaur
Zwischen der Kath. Kirchengemeinde und der Stadt Montabaur wird in der anstehenden Angelegenheit folgende Vereinbarung getroffen:
1. Die Bauherrschaft der Maßnahme liegt bei der Kath. Kirchengemeinde Montabaur. Über Ausführungsart und Auftragsvergabe ist im Einvernehmen mit der Stadt Montabaur zu entscheiden. Zugrunde liegt der Ausführungsplan Nr. ß und das Angebot der Firma Hölzgen vom 8.3.1982.
2. Die örtliche Bauleitung wird von dem Planungsbüro Marten & Porlein wahr genommen. Die verwaltungsmäßige Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung.
3. Die Stadt beteiligt sich mit einem ßo %igen Zuschuß an den Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 4oo.ooo,— DM. Nehr-
^ kosten werden nicht mitgetfagen, Minderkosten kommen bei- -- * den Vertragsparteien gleichermaßen zugute.
-gs4. Zahlungsanforderungen werden nach Baufortschritt von bei- 4 den Vertragsparteien zu je ßo % beglichen.
^ Montabaur, lo.3-1982
Für die Kath. Kirchengemeinde:
ng vom ai 1982 . VIII /
'' "ig vom l! Ü1982
zung vom 07.1982 .-P. VIii
Für die Stadt Montabaur
(Mangels) ^ Bürgermeister
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