Die Zahl der abgegebenen Stimmen beträgt:
abzüglich ungültige Stimmenthaltungen
Stimmen und
so daß die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt.
Z2
7
i:
4.5 Der Wahlvorstand stellt fest, daß
Herr/Fjrau (Wahivorschiag Nr. 7 )
mehr ais die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (das sind von abgegebenen güitigen Stimmen ^^ ) erhalten hat und somit im 1. Wahlgang
4/- gewählt worden ist. *)
zum
n
keine der zur Wahl vorgeschlagenen Personen die erforderliche Mehrheit erhalten hat. *)
*) Zutreffendes ist anzukreuzen.
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Die Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
den 7?^
Der Wahl Vorstand
Beisitzer:
Schriftführer i
Der zum J, <f?C^<C^<^^Q^&vT^r4 Rewähl Je
ist während der Wahlhantflung im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erklärt er, daß er die Wahl /
annimmt+, Q nicht annimmt+/ ^ /* f
Beglauhigt^
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Unterschrift des Gewählten
rsitzemaer des Wahlausschusses
+ zutreffendes mkreuzen

