Akte 
Konstituierende Sitzung 29. Juli 1984
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Die Zahl der abgegebenen Stimmen beträgt:

abzüglich ungültige Stimmenthaltungen

Stimmen und

so daß die Zahl der abge­gebenen gültigen Stimmen beträgt.

Z2

7

i:

4.5 Der Wahlvorstand stellt fest, daß

Herr/Fjrau (Wahivorschiag Nr. 7 )

mehr ais die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (das sind von abgegebenen güitigen Stimmen ^^ ) erhalten hat und somit im 1. Wahlgang

4/- gewählt worden ist. *)

zum

n

keine der zur Wahl vorgeschlagenen Personen die erforderliche Mehrheit erhalten hat. *)

*) Zutreffendes ist anzukreuzen.

-

X ^ o

^ Oc^ ^ X o

<< OD < X -P- o

Die Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

den 7?^

Der Wahl Vorstand

Beisitzer:

Schriftführer i

Der zum J, <f?C^<C^<^^Q^&vT^r4 Rewähl Je

ist während der Wahlhantflung im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erklärt er, daß er die Wahl /

annimmt+, Q nicht annimmt+/ ^ /* f

Beglauhigt^

/ t- t t t ^ ^

Unterschrift des Gewählten

rsitzemaer des Wahlausschusses

+ zutreffendes mkreuzen