Oie Zahl der abgegebenen Stimmen beträgt:
abzüglich unqültige Stimmen und Stimmenthaltungen -
so daß die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt.
4.5 Der Wahlvorstand stellt fest, daß
ft! Herr/Frau (Wahlvorschlag Nr. *7 )
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (das sind von abgegebenen gültigen Stimmen ) erhalten hat und somit im 1. Wahlgang zum / ^ gewählt worden tst. *)
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keine der zur Wahl vorgeschlagenen Personen die erforderliche Mehrheit erhalten hat. *)
*) Zutreffendes ist anzukreuzen.
Die Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.
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Für die Richtigkeit der Niederschrift:
den ?. <"?ß;
Der WahlVorstand
VorBi,tzehder:
Beisitzer:
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Schri ftfül)rer
Der zum ^.<^<^/(^C^b^Vi 3 ^v^ gewähl^e Z / r ^ Z 7
ist während der Wahlhandlung im SitzunaslokalZnwesend. Auf Befragen erklärt er, daß er die Wahl
] ] annimmt+, Q nicht annimmt+
Unterschrift des Gewählten
Beglauc^Fgt:
Vorsitzenger des Wahlausschusses
+ zutreffendes rnkreuzen

