Akte 
Konstituierende Sitzung 29. Juli 1984
Entstehung
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Die Zahl der abgegebenen Stimmen beträgt:

abzüglich ungültige Stimmenthaltungen

Stimmen und

50 daß die Zahi der abge­gebenen gültigen Stimmen beträgt.

4.5 Der Wahlvorstand stellt fest, daß

^ Herr/Fraü (Wahlvorschlag Nr. _^

mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (das sind von ^ abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit im 1. Wahlgang

zum /7. -f?t^LJY?'4^t,t?Y^'Y^v(.y^ ewählt worden ist. *)

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keine der ?ur Wahl vorgeschlagenen Personen die erforderliche Mehrheit erhalten hat. *)

*) Zutreffendes ist anzukreuzen.

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Die Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

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Vorpitz$(nder:

Der Wahlvorstand

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Beisitzer:

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Schriftführer

Oer zum -7. gewählte c c _

ist während der Wahlhandlung im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erk!3

erklärt er,

daß er die Wahl ["Xi annimm^J,

) ) nicht annimmt+ /

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Beolaubligt: /

Unterschrift des Gewählten r Vorsitzender des Wahlausschusses

+ zutreffendes cnkreuzen