Die Zahl der abgegebenen Stimmen beträgt:
abzüglich ungültige Stimmenthaltungen
Stimmen und
50 daß die Zahi der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt.
4.5 Der Wahlvorstand stellt fest, daß
^ Herr/Fraü (Wahlvorschlag Nr. _^
mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (das sind von ^ abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit im 1. Wahlgang
zum /7. -f?t^LJY?'4^t,t?Y^'Y^v(.y^ ewählt worden ist. *)
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keine der ?ur Wahl vorgeschlagenen Personen die erforderliche Mehrheit erhalten hat. *)
*) Zutreffendes ist anzukreuzen.
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Die Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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Vorpitz$(nder:
Der Wahlvorstand
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Beisitzer:
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Schriftführer
Oer zum -7. gewählte c c _
ist während der Wahlhandlung im Sitzungslokal anwesend. Auf Befragen erk!3
erklärt er,
daß er die Wahl ["Xi annimm^J,
) ) nicht annimmt+ /
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Beolaubligt: /
Unterschrift des Gewählten r Vorsitzender des Wahlausschusses
+ zutreffendes cnkreuzen

