VER8AN0SGEMEIN0EVERHALTUNG
5430 Montabaur, 27 . 06.1988
- Abt. 1/1 - Az.: (Scha./Eb.)
Anlage Nr. 6 zur Niederschrift
SACHSTANOSSERICHT:
Anlage Mr. 1
zur Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses j_ Bauausschusses
der
Stadt
t ! Verbandsgemeinde- !_!Ortsgemeinde-
Rates
05.07.1988 ' H
n
-Ausschusses
Montabaur
Betr.: Umbau der Turnhalle an der Waldschule, Montabaur-Horressen
(Bau von Gemeinschaftseinrichtungen)
[verhalt:
^..^Haushaltsplan 1988 sind (bei HHSt. 7604.9400) 300.000,— DM für den Bau von Gemeinschaftseinrichtungen vorgesehen.
Im Jahre 1987 wurde - nachdem der Erweiterungsbau der Waldschule fertiggestellt worden ist - geplant, die für eine Nutzung der Turnhalle als Mehrzweckhalle erforderlichen Nebenräume zu schaffen bzw. auszubauen. Der Gestaltungsvorschlag der
Verwaltung wurde in den Ausschüssen,beraten. ^ -^
vom
Es wurde im letzten Jahr auch bekannt, daß die Kath. Kirchengemeinde beabsichtigt, ^
das Gemeindehaus neben der Kirche umzubauen und zu sanieren. Dieses Gemeindehaus .—J
wird z.-Z. bereits von Gruppen und Vereinen des Stadtteils Horressen, die nicht der Kirchengemeinde angehören, genutzt. Die Kath. Kirchengemeinde hat erklärt, sie sei- auch nach einem Umbau des Gemeindehauses bereit, dieses den Vereinen und ^^Ihppen des Stadtteils Horressen zur Verfügung zu stellen, erwarte aber einen Zuschuß ^
'-_jr Stadt zu den Baukosten und später eine Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten. ggg
ix
(jyl5rll.l987 fand ein Gespräch mit den Vertretern der Vereine des Stadtteils Horressen " statt. Dabei wurde deutlich, daß beide Projekte für das Vereinsleben in Horressen notwendig sind. Im Gemeindehaus der Kirchengemeinde können ein Raum für max. 100 Personen und weitere kleine Gruppenräume geschaffen werden. Dort sollen Gruppenarbeit und Übungsabende sowie kleinere Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Schulturnhalle , an der Waldschule soll das Angebot für Großveranstaltungen (ca. 300 Besucher) dar- [ggg
stellen. , ix
Die yereinsvertreter sprachen sich am 15.11.1987 überwiegend dafür aus, zunächst den gmbau des Gemeindehauses neben der Kirche zu forcieren, wenn - wie vom Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde für möglich erklärt - 1988 mit dem Umbau begonnen werden könnte.
*!
Im Rahmen der Etatberatung wurde festgelegt, die Zweckbestimmung des Ansatzes bei HHSt.'7604.9400 erst festzulegen, wenn die Frage geklärt ist, ob die^Kath. Kirchengemeinde 1988 mit dem Bau beginnen kann und mit den örtlichen Vereinen danach gesprochen worden ist.
Die Kath. Kirchengemeinde hat erklärt, daß inzwischen mit dem Bischöflichen Ordinariat Einigkeit über die Auswahl des zu beauftragenden Architekten erzielt werden konnte.
- 2 -

