VEaBAtiDSGEMEIHOEVERWALlUNG
24.6.1988
Abt. IV Az.
5430 Montsbaur,
Hffenturhe/nichtSffentliehe Sitzung
Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
VORLAGE
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, .. . Haupt- und Finanzausschusses
fOr cie Sitzung des_ _—
sm 5. 7. 1988 _, Vorlage Nr. 372
für die Sitzung des Stadtrates ___
am 11 07 RR _i Vorlage Nr. 348
Betr.: Verkauf eines Grundstückes im Baugebiet "Horresser Berg" an die
Firma Helmut Weisbender GmbH & Co. KG
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Berichterstatter: Oberamtsrat Merz Sachbearbeiter^ Abteilung^ Finanzabteilung
; Antrag: Der Stadtrat wolle beschließen:
! Der Stadtrat stimmt dem Verkauf der im beigefugten Lageplan gekennzeichneten
[ noch zu vermessenden Teilflächen der Grundstücke Flur 14, Nr. 14 und 15 an
die Firma Helmut Weisbender GmbH & Co. KG, Eschelbach, zu.
' . Der Kaufpreis beträgt 30,50 DM/m^; das sind für ca. 7000 m^ = 213.500,-- DM.
Der Stadt sind folgende von ihr vorfinanzierte Beiträge und Kosten zu erstatten:
Kanalanschlußbeitrag (7000 m^ x 5,20 DM/nf) 36.400,-- DM
Kanal hausanschlußkosten (1.103,88 DM + 1.218,23 DM) 2.322,11 DM ^ Erschließungskostenvorauszahlung (7000 m^ x 7 DM/m^) 49.000,-- DM 87.722,11 DM
Der Gesamtkaufpreis beträgt 301.222,11 DM.
Sämtliche Nebenkosten einschl. der Vermessungskosten trägt die Käuferin.
Sie muß sich für sich und ihre Rechtsnachfolger verpflichten, den Kaufgrundbesitz innerhalb von 3 Jahren nach der Eigentumsumschreibung mit einem Betriebsgebäude zu bebauen, den Sitz der Geschäftsleitung in Montabaur beizubehalten bzw. ihn dorthin zu legen und den Grünstreifen an der Straße Am Grubenfeld nach dem derzeit gültigen Grünordnungsplan zu bepflanzen.
Begründung:
Die Firma Weisbender will ihren Betriebszweig "Fahrzeugprofile (Bordwände für Lkw's) und Beschläge erweitern und ins Baugebiet "Horresser Berg" auslagern.
Am jetzigen Standort bestehen keinerlei Ausdehnungsmöglichkeiten mehr. Der Standort "Horresser Berg" wird gewünscht, weil über die im Bau befindliche. Westtangente eine günstige Verkehrsverbindung zum Stammbetrieb "In der Trabenau" entsteht.
Der Grundstückspreis entspricht dem Umlegungspreis//Er ist ortsüblich und abgemessen. Die im Beschlußvorschlag gemachten Auflagen werden von der/käuferin akzeptiert.
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(Dr. j^ossel-Dölken)
Bürgermeister
vom
988
vom
988
IX
y vom 1988 , IX

