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Abgabefrci bleiben Lieferungen' an die Gemeinde (einschließlich für Straßenbeleuchtung) sowie an Werksangehörige der 1DEVAG tmd ferner der Eigenverbrauch der KD VAG'.
. Desglc-ichen* bleiben solche^ Lieferungen an. Sonderabnehmer abgabe- ! frei, deren Durchschnittspreis 5 Pf/kWh nicht überschreiteti Dieser"
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"Burchschnitispreisäy'brt: 5 Pf/kVun. beruht.auf den-..ber-Vertragsbeginn-'*-yr geltenden KolGenpreis-en. und"Lö:'uiem Bei Änderung den derzeitigen' KohIenprei.se und Lohne ändert sich dieser Durchsciuiittsprein nach
..der bei-'-d'.ertimfWACh'f'ür .Sondera.bnehrnerrüblicjicn, PreisiGaupel
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L 2. tmd L ?. bleiben bestehen. 11. entfällt.
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.Wehn rpsetrlfbhb.'oder behöudli'eha Anordnungen die Konzessäonsabgabe
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-er .pareinpart'.en H'Ohe-.-nlehc rnehr-*zul''arS:h$n j*-'-"öder^wenA me iDr-i-dfeuh.* ieuteenus .ner'',lücune.'Soiousabgebc' rü cr'khr kenne' L-ünahme dttreh '.., einen Bin griff -des' Gesetzgebers, in. Fortfall kommen.soflte,".werden '"n": die Vertragspartner unverzüglich-, in" Verhandl-ui'igenneintpc.i-en mit demgj Ziel, einen AnsgLeichfür die der Gemeinde entgehende Konzossions- ^ ab?abo in gesetzlich, zulässiger Form herbeizuführen. oder eine- Per- f
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^arung zu treffen, die einen gl eich w
mti^en wi-rtsciiaftlieiim Prf-
garantiertt. Durch derartige Ifaßnaimaen dürfen jedoch der 1 GZ VAG. keine höheren Aufwendungen als nach Abseimitt I, Ziff. 1 entstehen.
Wird die Kcnzossioiisaber-benanordnurg ohne Brsatz cesetzlieit aufgehoben, verbleibt es bei der unter Abschnitt L Zifi. 1 vereinbarten
Konzessionsabrr.be.
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