- 3 —
sprechenden 5ahkostenzu.schu.33 an die Gesellschaft' zu zalilen, der jedoch in keinen falle höher , als 60 v.E. der aufzuwen— ödenden reinen Selbstkosten- sein darf..-' , .
- . r '
j-h ln- § 4- des . lorhal'--Geneihde.-Ve'rtr.agas :
-c. Der
Zulassung von Installateuren istL. .
,^ie-- lulassunr..vcntlhstall htauren-. in* l'talfge.biet. hiaf- nä!ejn,Ae.n;.'-n.-
---.--t- ^ .nn -' rta r^- -:^,-. ' - n - - nv-1 - . - * in er. - --
:"""' -- arischen dah neiden up-itrenorganisationenid'er Rnektrizntntave'r
sorgüng und des llektrohandwerks vereinbarten^ jeweils gültige
lulassungsgrundsatzen sowie unter .Inerkennung der londervor—-
A.m ue *^s.-
Deh:. n n fall;
keh' * in - fahre
atc
en <^a
leuohtungskörper befestigt ist; ist Sache der Gesellschaft. Die foerspannungen, Armaturen 'und. Glühlanpen werden von der Gemeinde geliefert, angebracht und 'unterhalten; die Gemeinde
kann diese Aufgaben gegen Vergütung der Selbstkosten nur an
/

