r
- 2 -
Strassen, .Plätzen, öffentlichen und Privat-Gebäuden, Ranälen, Wasserleitungen,. Eanalisaticnuad anderen Ein- : richtungeni fallentder- G.eäelischa ft*-*zur -Last'' und- sind yondü?'. ihr auf" eigene Rosten, gegebenenfalls innerhalb einer von. äer. Gemeinde zu'bestimmenden" ahgemeääeF.heh"'*Pr istr/wiade
.y, herznstellen^, j ' '
Vc'r Re ginn,.- -nach *?cl-ILe=ndungi- .sow-ha* y er jV aränd^rung _. ihrer - ,'
- * - * ' .' '*'*... '.-'r t,.?' i*'-**'' \ .-s
.. ... L'. . ^
Strcmverteiluhgsanlagen hat die- 'Geselischafr. der- Gemeind^..--Y gehaue Plähe.aus denen die beabsichtigtenAnlagen oder - deren Veränderung* in allen Teilen ersichtlich sein, muss-^- - j..L.einzureichen^ hie Gemeinde ist berechtigt,. Änderungen zu. verlangen,, die. in Interesse des-,.Stadtbildes ^ der effent^,.. ... liehen 5 ic h erheit - cd er zur - "Erfüllung dein *- isf* V ert-ir ag^:.-. vor v. ^
.- d v. ^ * r - - - -1 * —. . .
gesehenen Bedingungen." notwendig erscheinend Änderungen, 'in Interesse- des.- Stadtbildes. dürfen..für. - jetzt..vorhändens Ar-
lagen jedoch nur dann und. insoweit gef ordert werden,, als
im luge von Erneuerungs— oder Auswachs lungs—Ar beizen Änue— rungen an den Anlagen sich im wirtschaftlich tragbaren Rahmen durchführen lassen*. Die Gesellschaft hat diesem. Verlangen gegebenenfalls innerhalb der von der Gemeinde zu bestimmenden angemessenen Trist nachzukommen. Rat die Gemeinde 3ioh zu solchen schriftlichen Vorschlägen, nicht innerhalb vier Wochen geäusserz, ec gilt das Einverständnis der Gemeinde als gegeben*. Tür die Ausführung der von der Gesellschaft auf Szrassen, Bürgersteigen, Brucken, Wegen und Plätzen usw.herzuszellenden Arbeiten geizen die
* /

