VEX8Ar.0SGEHEIN0EVE2MALlUNG 5430 Montaoaur, 13. Oktober 1983
- Abt, m/1 r Az.: 610-13_ Offent! iche/nichtoffent! iche Slczun-j
VORLAGE
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-am_, Vorlage Nr.
für die Sitzung des Stadtrates von Montabaur am 19.Io.1983 _, Vorlage Nr. 465
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Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes entlang der Auerhahnstraße im Stadtteil Horressen
Berichterstatter:
OAR Kaltenhäuser
Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
' Sachbearbeitende Abteilung: Bauamt
! .
Der Rat beschließt:
1. Im Bereich östlich der Auerhahnstraße,der begrenzt wird
im Norden: im Osten: im Süden: im Westen:
von der Wegeparzelle Nr. 24o7/2, von der Grabenparzelle Nr. 2412, von der Wegeparzelle Nr. 21/2411, von der Auerhahnstraße,
wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
^2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Feldchen".
3. Mit den Planungsarbeiten wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt. Begründung:
Im Bereich der Auerhahnstraße ist derzeit eine einseitige Bebauung vorhanden. Nicht zuletzt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist eine zweiseitige Bebauung anzustreben. Der.Erweiterungsbereich ist in die 1. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabapr einbezogen. /
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