Handwerkskammer Koblenz
Handwerkskammer Postfach t4)b!anz ..
Verbandsgemein Verwaltung Montabaur Postfach 1262
5430 Montabaur^
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AusMttte^nt: Herr Dietrich _ ' . / Du^twaht ^8- 2 33
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*5400 Koblenz. 5.9.1983
Bebauungsplan "Horresser Pfad" im Stadtteil Eigendorf der Stadt Montabaur
Ihr Schreiben vom 20.7.1983
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach unserer Kenntnis besteht in Montabaur Bedarf und Nachfrage nach geeigneten Gewerbegrundstücken, auch von seiten des Handwerks. Es ist uns bekannt, daB Handwerksbetriebe aus dem dortigen Raum ernsthaft über eine Auslagerung auf einen Standort, an dem sie ungestört und ohne andere zu stören arbeiten können, nachdenken.
Mir halten das Plangebiet für einen geeigneten Standort für Handwerksbetriebe und regen daher an, die Parzellen 176 - 184 ebenfalls als Gewerbegebiet festzusetzen, ggf. teilweise, d. h., soweit sie an Mischgebiet angrenzen, mit Einschränkungen. Dadurch würde auch die Abschirmung der Firma Hasdenteufei verbessert werden.
Entsprechend sollte bei der anstehenden Änderung des Verbandsgemeinde-Flächennutzungsplanes verfahren werden.
Mit freundlichen GrüBen Handwerkskammer Koblenz
Dietrich
Frledrlch-Ebeft-Rlrtg 33 5400 Koblenz
2? Samtnel-Nr. (0261) 398-1
Sparhasse Koblenz (BLZ 57050120) Kto. 4309 Vofksbanh MitteMieln (BLZ 57090000) Kto. 3)48
Postschechamt Lshfn 24088-670
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Verbandsgemeindeverwaltung Postfach ^ ^
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5430 Montabaur
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Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Koblenz
Schloßstrtßt 43 47 Postfach 828
Telefon : 026!/) 24 76-79
Btßirb^twr:
Herr Wiesemann
S.)0 -1: 00 Uhr und 14 00 14 00 Uhr
20.7.1983
111/1 610-13 Di/No
3-143-911, 6-375/83 Wie/Kr.
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Bauleitplanung der Stadt Montabaur;
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des Bebauungsplanes "Horresser Pfad" im Stadtteil Eigendorf
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In unmittelbarer Nähe des H olzbearbeitungsbetriebe s soll nach dem Entwurf des Bebauungsplanes Mischgebiet ausgewiesen werden. Mischgebiete dienen u.a. dem Wohnen. Somit ist zu erwarten, daß in dem Mischgebiet Wohnhäuser errichtet werden, die sich dann in unmittelbarer Nähe des Betriebes befinden. Wir haben uns in dem.letzten Jahr6,mit Schreiben an Sie und die Kräsverwaltung Montabaur wiederholt gegen eine Annäherung der Wohnbebauung an den Betrieb gewandt. Auch in unserer Stellungnahme zur landesplanerischen Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur haben wir mit Schreiben vom 17.2.1983 Bedenken gegen die Ausweisung der Mischbaufläche vorgebracht.
Unsere Bedenken werden nochmals wie folgt begründet:
"In der Werkhalle des Betriebes werden lärmintensive Holzbearbeitungsmaschinen betrieben. Auf dem Betriebs- geläride findet ein starker Verkehr mit Flurförderzeugen statt. Außerdem verkehren dort in erheblichem

