Akte 
Sitzung 19. Oktober 1983
Entstehung
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August 1983

Betr.: Bebauungsplan-Entwurf im Bereich Wagnerstraße Stadtt. Eigendorf Sehr geehrte Damen u. Herren,

Gern. Ihrem o.a. Bebauungsplan-Entwurf sehen Sie vor, im Bereich der Wagnerstraße ein Mischgebiet (Gewerbe- u. Wohnbauten) auszuweisen.

yiergegen wenden wi r folgendes.ß^nj

Auch um die ständige Belastung durch Lärm, Sägemehl etc. der be­nachbarten Hausparzellen in der Siidstraße zu vermeiden, erfolgte in den Jahren 1970/71 die Aussiedlung unseres Betriebes an den jetzigen Standort (Wagnerstraße).

Wenn es im Zuge einer künftigen Bebauung dazu käme, daß in der Nähe unseres Fertigungsbetriebes Wohnhäuser entstehen, würde dies dem ganzen Zweck der Aussiedlung zuwiderlaufen.

Es ist mit Sicherheit abzusehen, daß es zu unzumutbaren Belästigungen der zukünftigen Anwohnerschaft kommen wird und infolgedessen von Seiten der Gewerbeaufsicht zu Einschränkungen unseres Betriebsab­laufs, die wirtschaftlich unsererseits nicht zu verkraften wären.

Wir möchten Sie daher bitten, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen, um auf diese Weise die Belastungen der künftigen Anwohner, als auch unseres Betriebes zu vermeiden.

Wir hoffen, mit diesem Anliegen auf Ihr Verständnis zu stoßen.

Mit freundlichen Grüßen hapa&k Packmittelvertr.

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HRB ! 167 Montabaur Geschäftsführer: Walter Hasdenteufe!

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Katasteramt * Api

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Katasteramt Montabaur

Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur

Am Schloßberg 5430 Montabaur Telefon: 0 2602/40 17

Öffnungszeiten: montngs-freitugs 8.30-t2.00 Uhr Bearbeiter: g.pp

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Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Unser Zeichen: (Bitte bei Antwort angehen) Datum:

20.07.1983111/1 610-13 48 - 07/1 12 . August 1983

Di/Ho

Betrifft: Bauleitplanung der Stadt Montabaur;

hier: Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 ( 5 ) BBauG an der Aufstellung des Bebauungsplanes "Horresser Pfad" in der Gemarkung Eigendorf.

G

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Zu dem mit o.a. Schreiben hier vorgelegten Bebauungsplanentwurf

werden folgende B edenken und Anregungen vorgebracht:

1 ) In der Begründung muß es als Oemeindebezirk anstatt Montabaur Horressen - Montabaur Eigendorf heißen und als Gemarkung nicht Horressen, sondern Eigendorf.

2 ) Der Zeichenträger beinhaltet tlw. noch den alten Flurstücks- bestand. Für die Berichtigung ist ein Auszug aus der Flurkarte beigefügt.

3 ) Der Inhalt des Planbereiches ist bezgl. der geänderten Flurstücke zu berichtigen bezw. zu ergänzen.

4 ) Für die Restflächen der Flurstücke 1?6 - 189/2 besteht keine Zuwegung mehr. Evtl, ist ein Grunddienstbarkeitsweg oder ein öffentlicher Weg einzuplanen.

5 ) Durch die Anbindung des MI Gebietes an die Wagnerstraße ist zu prüfen, ob diese in ihrer jetzigen Breite ( 4 m- 4,50 m) noch ausreichend ist.

In Vertretung: ---r Denn ^ ^

Anlage Hr. 5 zur Niederschrift