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Wechsel zwischen Basaltsäulen und schiefrigem Gestein. Im Zuge der kürzlichen Baumaßnahmen wurde deutlich, daß das ? freie Mauerstück von ca. 2m, das vor die Garage des Anwesens Hospitalstraße 9 tritt, ein Wiederaufbau der Nachkriegsjahre ist.
2. Die für den Straßenausbau notwendigen Querschnittsbreiten wurden zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und der Verbandsgemeinde Montabaur bereits im Jahre 1981 erörtert. Bereits damals war festgelegt, daß auf der östlichen Seite der Hospitalstraße im Kurvenbereich ein ausreichend bemessener Gehweg notwendig ist. Unter technischen Aspekten dürfte eine Erhaltung der vorderen Teilstücke der Mauer kaum . möglich sein. Insbesondere wird der Einbruch des ursprüng- lieh geplanten Tores für die Fußgänger, nachdem die Nebenbauten jetzt abgebrochen sind, nicht möglich. Man muß daher die Mauer im vorderen Bereich unter diesen Gesichtspunkten wegnehmen.
3. Sinn und Zweck der Restaurierungsmaßnahmen war neben der Erhaltung der originalen mittelalterlichen Substanz das Erlebbarmachen der Mauer für den Fußgänger und den Autofahrer. Unter diesem Aspekt ist es notwendig, soviel Länge der Mauer wiederaufzurichten wie es unter Beachtung des Querschnitts der Straße möglich ist. Die Verbandsgemeinde Montabaur muß
) hierbei im eigenen Ermessen entscheiden, wieweit durch Versorgungsleitungen die Mauer vor der heutigen Garage des Hauses Hospitalstraße 9 wiederaufgerichtet werden kann. Im Extremfall hieße dies, man verzichtet auf das zunächst vorgesehene Durchgangstor und bietet durch die Restaurierung der originalen Mauerteile und durch ein Höhermauern ein Äquivalent zum Erleben der Mauer.
4. Das Landesamt für Denkmalpflege soll - je nach Baufortschritt von der Restaurierung der Mauer bzw. der Freilegung der Teile
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g vom 1983 . VIII
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Ni/
9 vom 1983

