/
Die Stimmzettel (für jeden Wahlgang getrennt) sind dieser Niederschrift beigefügt. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von zwei Wochen (§ 43 GemO) sind diese zu vernichten, sofern nicht gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingelegt wird.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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Der Wahl Vorstand
*
Vorsitzende/:
Beisitzer:
1)
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Schriftfü
Der zum Bürgermeister gewählte ^-r, lst während der Wahlhandlung im Sitzungslokai anwesend. Auf Befragen erklärt er, daß er die Wahl
Unterschrift des Gewählten
nicht annimmt *
(S.)
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Vorsitzender des Wahlausschusses
* Zutreffendes ankreuzen
*om
983
'III
vom
1983
VIII
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33
II
vom
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3
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vom
383
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