Akte 
Sitzung 15. Dezember 1977
Entstehung
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Blatt 9

D. SCHLUSSBEMERKUNG

28.

Die im Antrag auf Bestätigung als Sanierungsträger ent­haltenen Angaben bestehen grundsätzlich fort.

Zwischenzeitlich eingetretene organisatorische Änderun­gen und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft stellen wir jeweils im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses dar.

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In Ergänzung der Vertragsbestimmungen des § 9 Abs. 4 ^

(Text 3) wäre von der Stadt Montabaur noch festzulegen, von ^ welcher Stelle künftig die-einzureichenden Kopien der Treu- ^ handkonten zu bestätigen sind.

29. Uber den Jahresabschluß der DGL zum-31. Dezember 1975, für den wir unseren uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen, erstatten wir unseren Prüfungsbericht 308983, in dem wir eingehend zur Vermögens- und Ertragslage Stellung

^ nehmen.

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30. Die Liquiditätslage der Gesellschaft wurde von den im y

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Rahmen der Sanierungsmaßnahme entstandenen Zahlungsverpflich­tungen nicht beeinflußt, da alle Zahlungsverpflichtungen bis auf die geringfügigen Gebührenvorlagen des Treuhänders bisher von der Stadt Montabaur selbst erfüllt wurden.