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3091322
Blatt 9
D. SCHLUSSBEMERKUNG
28.
Die im Antrag auf Bestätigung als Sanierungsträger enthaltenen Angaben bestehen grundsätzlich fort.
Zwischenzeitlich eingetretene organisatorische Änderungen und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft stellen wir jeweils im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses dar.
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In Ergänzung der Vertragsbestimmungen des § 9 Abs. 4 ^
(Text 3) wäre von der Stadt Montabaur noch festzulegen, von ^ welcher Stelle künftig die-einzureichenden Kopien der Treu- ^ handkonten zu bestätigen sind.
29. Uber den Jahresabschluß der DGL zum-31. Dezember 1975, für den wir unseren uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen, erstatten wir unseren Prüfungsbericht 308983, in dem wir eingehend zur Vermögens- und Ertragslage Stellung
^ nehmen.
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30. Die Liquiditätslage der Gesellschaft wurde von den im y
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Rahmen der Sanierungsmaßnahme entstandenen Zahlungsverpflichtungen nicht beeinflußt, da alle Zahlungsverpflichtungen bis auf die geringfügigen Gebührenvorlagen des Treuhänders bisher von der Stadt Montabaur selbst erfüllt wurden.

