Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
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der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt I" vom 6.9.1972 (2. Änderung)
Vom
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Der Rat der Stadt Montabaur hat aufgrund des § 24 der Gemeinde- Ordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbindung mit § 5 des Städtebauförderungsgesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2318) am lß. Dezember 1977 folgende Satzung beschlossen, die durch die Bezirksregierung Koblenz am _ genehmigt worden ist:
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Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt I" in der Stadt Montabaur vom 6.9.1972 wird wie folgt geändert:
(1) § 1 der Satzung vom 6.9.1972 wird aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:
§ 1
In der Stadt Montabaur wird das Gebiet, das umgrenzt wird
im Osten:
im Norden:
von der Hospitalstraße in Verlängerung durch eine Verbindungslinie, die bis zur Seitenstraße des Steinweges (Flurstück 37o) führt
über das Flurstück 333 zur Straße Kleiner Markt und Bahnhofstraße bis einschließlich Einmündung Wallstraße
im Süden: von den südlich an der Färberbachstraße angren
zenden Grundstücken fortführend über den Steinweg bis Einmündung der Wallstraße
im Westen: von der Wallstraße
(zeichnerisch dargestellt in den vorliegenden Plänen) förmlich als Sanierungsgebiet; festgelegt.
Das Sanierungsgebiet erhält die Bezeichnung "Altstadt I".
(2) Das in § 2 der Satzung vom 6.9-1972 angegebene Sanierungsgebiet wird um folgende Grundstücke erweitert:
Gemarkung; Montabaur
Flur
Flurstück
Grundbuch Band Blatt
Flur
Flurstück
Grundbuch
Band Blatt
44
19o
53
2278
44
26o
55
2278
313
2
92 A
195
53
2236
271
2o
99o
196
32
1591
269
2o
990
197
36
1712
27o
2o
99o
198
59
2419
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