Akte 
Sitzung 15. Dezember 1977
Entstehung
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Anlage Nr. 1 zur Niederschrift

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der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt I" vom 6.9.1972 (2. Änderung)

Vom

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Der Rat der Stadt Montabaur hat aufgrund des § 24 der Gemeinde- Ordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbindung mit § 5 des Städtebauförderungsgesetzes in der Be­kanntmachung der Neufassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2318) am . Dezember 1977 folgende Satzung beschlossen, die durch die Bezirksregierung Koblenz am _ genehmigt worden ist:

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Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt I" in der Stadt Montabaur vom 6.9.1972 wird wie folgt geändert:

(1) § 1 der Satzung vom 6.9.1972 wird aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:

§ 1

In der Stadt Montabaur wird das Gebiet, das umgrenzt wird

im Osten:

im Norden:

von der Hospitalstraße in Verlängerung durch eine Verbindungslinie, die bis zur Seitenstraße des Steinweges (Flurstück 37o) führt

über das Flurstück 333 zur Straße Kleiner Markt und Bahnhofstraße bis einschließlich Einmündung Wallstraße

im Süden: von den südlich an der Färberbachstraße angren­

zenden Grundstücken fortführend über den Stein­weg bis Einmündung der Wallstraße

im Westen: von der Wallstraße

(zeichnerisch dargestellt in den vorliegenden Plänen) förmlich als Sanierungsgebiet; festgelegt.

Das Sanierungsgebiet erhält die Bezeichnung "Altstadt I".

(2) Das in § 2 der Satzung vom 6.9-1972 angegebene Sanierungs­gebiet wird um folgende Grundstücke erweitert:

Gemarkung; Montabaur

Flur

Flurstück

Grundbuch Band Blatt

Flur

Flurstück

Grundbuch

Band Blatt

44

19o

53

2278

44

26o

55

2278

313

2

92 A

195

53

2236

271

2o

99o

196

32

1591

269

2o

990

197

36

1712

27o

2o

99o

198

59

2419

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