Akte 
Sitzung 03. November 1977
Entstehung
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d) Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Hirtengarten" im Stadtteil H orressen - Vorlage Nr. 440 - _

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat billigt den Verkauf des Flurstückes Nr. 100 in der Flur 11 der Gemarkung Horressen mit einer Größe von 760 qm an die Eheleute Rudi Braun in Montabaur-Horressen zu den für städt. Baugrundstücke allgemein gültigen Bedingungen.

Der Kaufpreis beträgt 30,-- DM/qm, das sind für 760 qm insgesamt 22 800,-- DM. Er ist fällig und zahlbar einen Monat nach Abschluß des notariellen Kaufver­trages. Die Nebenkosten tragen die Erwerber.

e) Verkauf eines Baugrundstückes im Stadtteil Eigendorf - Vorlage Nr. 441 -

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat ist mit dem Verkauf des Flurstückes Nr. 37 in der Flur 13 der Gemarkung Eigendorf mit einer Größe von 837 qm an die Eheleute Hans-Joachim Reinhardt, Sentnicher Straße 45, Koblenz 32, zu den für städt. Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen einverstanden.

Der Kaufpreis beträgt 30, DM/qm, das sind für 837 qm = 25 110, DM. Er ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kauf­vertrages. Die Nebenkosten tragen die Erwerber. Hierzu gehören auch die bereits von der Stadt Montabaur vorfinanzierten Beiträge und Hausanschlußkosten.

f) Übertragung von Grundstücken für das Berufsbildungszentrum des Kreises im Baugebiet Schul- und Sportzentrum - Vorlage Nr. 442 - _

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der unentgeltlichen Eigentumsübertragung folgender Grund­stücke auf den Westerwaldkreis zu:

Flur 31 Nr. 12/4960

=

1

310

qm

13/4960

=

1

308

qm

14/4960

=

1

303

qm

15/4960

=

1

303

qm

16/4960

=

1

301

qm

4961

=

851

qm

4962

-

878

qm

4972

-

2

152

qm

4973

=

1

537

qm

4974

=

1

256

qm

4975

=

1

281

qm

4976

=

1

256

qm

4977

=

1

256

qm

88/4978

=

1

013

qm

89/4978

=

1

012

qm

19 017 qm

Für den Bau des Berufsbildungszentrums nicht benötigte Teilflächen sind nach der katasteramtlichen Einmessung entschädigungslos auf die Stadt Montabaur zurückzuübertragen.

Die Nebenkosten übernimmt die Stadt Montabaur.

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