I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1/1: - Vorlage Nr. 427 -
Beratung und Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld I"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Im Bereich der Flurstücke 85, 86 und 87, Flur 37 wird der Bebauungsplan "Himmelfeld I" so geändert, wie es der beiliegende Plan ausweist.
Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) macht darauf aufmerksam, daß in Montabaur im Baugebiet "Alberthöhe III" (Oderstraße) ein Gebäude mit einem hellroten Dach versehen wurde. Er fragt an, ob des nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig und mit Wissen der Bauverwaltung geschehen ist. Außerdem erkundigt er sich, ob derartige Farbgestaltungen auch im Bereich des Baugebietes "Himmelfeld" zulässig wären.
Amtsrat Kaltenhäuser teilt die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Himmelfeld" mit. Danach sind hellrote Dächer nicht zugelassen. Die Verwaltung wird nachprüfen, ob das von Ratsmitglied Dr. Hütte geschilderte Gebäude mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ubereinstimmt.
Ratsmitglied Kochern kritisiert die Form der Vorlage Nr. 427, die auf einen Plan verweist, der nicht beigefügt ist. Die gleiche Kritik sei auch für andere Vorlagen vorzutragen. Die Verwaltung sagt zu, künftig Pläne beizufügen.
Punkt 1/2: - Vorlage Nr. 429 -
Beratung und Beschlußfassung über die Ergänzung des Umlegungsbeschlusses vom 26.5.1976 zur Baulandumlegung "Himmelfeld I",
2. Abschnitt
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) i. d. F. vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20.1.1961 (GVB1. S. 23) wird für einen weiteren Gebietsteil des Baugebietes "Im Himmelfeld I", 2. Abschnitt, Gemarkung Montabaur die Umlegung eingeleitet.
Der Gebietsteil ist in einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil des Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
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