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II. Nichtöffentliche Sitzung
P unkt 11/1: - ohne Vorlage - Anlage Nr. 6 -
Beratung und Beschlußfassung über Straßenbauarbeiten im Bereich des neuen Kreishauses
Bürgermeister Mangels berichtet den Ratsmitgliedern über Maßnahmen, die notwendig sind, um im Zusammenhängender Verlegung der Kreisverwaltung in das ehemalige Konvikt verkehrsgerechte Lösungen in diesem Bereich zu schaffen. Die Planungen sind aus der Anlage Nr. 6 ersichtlich. Er berichtet über eine Ortsbesichtigung, an der neben ihm als Vertreter der Stadt auch Landrat Dr. Heinen und Regierungsdirektor Wagner von der Straßenverwaltung teilgenommen haben. Außerdem wird die Finanzierung der Maßnahme erläutert.
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme entsprechend der vorliegenden Planung auszuschreiben und zur Auftragsvergabe vorzubereiten. Die Mittel sind entweder im Nachtragshaushaltsplan bereitzustellen oder im Zeitpunkt der Auftragsvergabe als Haushaltsüberschreitung zu genehmigen.
Die Ratsmitglieder Walter Görg und Franz Dommermuth (beide CDU) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 11/2: - ohne Vorlage -
Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des Sportvereins Horressen über Anderungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen auf der Sportanlage
Diesem Punkt liegt ein Antrag des Sportvereins Horressen zugrunde, der sich auf Anderungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Sportplatzgelände bezieht. Gegenstand der beantragten Änderung ist zum einen die Verlegung des Spielfeldes von der unteren Barriere weg, die damit begründet wird, daß durch die unmittelbare Nähe des Spielfeldrandes an der Barriere eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Spieler besteht. Außerdem sollen die Tore und Tornetze erneuert werden.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Ausführung der Erneuerungs- und Umbaumaßnahmen an der Sportanlage in Horressen entsprechend dem Antrag des Sportvereines. Die dafür entstehenden Kosten in Höhe von maximal 3 500,— DM werden als überplanmäßige Ausgaben zur Verfügung gestellt.
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